Heimflug aus USA brachte Entlassung mit sich
Ein Grazer flog zu Beginn der Pandemie mit der letzten Maschine aus Amerika heim. Doch sein Arbeitgeber war dagegen.
Anfang März des Vorjahres wurden die Berichte über Corona und die Auswirkungen immer dramatischer, dann stand plötzlich der Lockdown mit der Schließung sämtlicher Gaststätten im Raum. Zu diesem Zeitpunkt beschloss der Besitzer eines kleinen Kaffeehauses nahe Graz zu handeln und Kosten zu reduzieren: Er einigte sich mit seinem Kellner auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages.
Als bei der Abrechnung und der restlichen Zahlung einiges nicht zu stimmen schien, fragte der Mann bei der AK nach. Tatsächlich fand Juristin Verena Stiboller heraus, dass der letzte Lohn nicht vollständig gezahlt worden war und eine Vielzahl an Überstunden und der nicht verbrauchte Urlaub finanziell unberücksichtigt geblieben waren.
Die AK hat für den Kellner 3.450 Euro erstritten. Im Gerichtsverfahren konnte ein Vergleich geschlossen werden. Die Juristin rät allen Beschäftigten, die Arbeitszeiten und besonders die Überstunden genau mitzuschreiben, um vor Gericht einen Beweis zu haben.
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