Schwangerschaft gemeldet, Job verloren
Nach einem Praktikum vereinbarte eine Masseurin eine Teilzeitbeschäftigung. Als sie schwanger wurde, beendete ihr Chef das Dienstverhältnis.
Nach fünf Jahren sollte eine Arbeitspsychologin in die nächsthöhere Gehaltsgruppe umgestuft werden – ein üblicher Vorgang in ihrem Betrieb. Dennoch wurde die 37-Jährige erst nach fünfeinhalb Jahren umgestuft. Trotz mehrfacher Intervention bei ihrer Vorgesetzten und mit Unterstützung des Betriebsrates wurde ihr vonseiten des Arbeitgebers mitgeteilt, dass die Höherreihung nach fünf Jahren bei ihr nicht in Betracht kommt, da ihre Zeit des Mutterschutzes nicht mitgerechnet werden würde. Die Grazerin war sechs Monate im Mutterschutz und bis zum ersten Geburtstag des Kindes in Karenz gewesen.
Als die Frau erfuhr, dass eine Kollegin aus Wien nach fünf Jahren trotz Mutterschutz und Karenz höhergereiht wurde, wandte sie sich an die interne Schlichtungsstelle. "Diese hielt in einer Stellungnahme an den Arbeitgeber fest, dass die Zeit des Mutterschutzes anzurechnen ist und daher die Umstufung nach fünf Jahren zu erfolgen hat. Der Arbeitgeber kam dem trotz AK-Intervention nicht nach. Deshalb haben wir Klage eingebracht", erklärt AK-Frauenexpertin Bianca Liebmann-Kiss.
Das Gericht erkannte die mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Liebmann-Kiss: "Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn Vorschriften, die auf den ersten Blick neutral scheinen, bestimmte Gruppen von Beschäftigten gegenüber anderen Personen benachteiligen." Eine werdende Mutter hat keine Möglichkeit, auf den Mutterschutz zu verzichten, daher sind diese Zeiten für die Umreihung anzurechnen. Der Klage wurde vollinhaltlich stattgegeben, die Grazerin erhielt die Gehaltsdifferenzen von rund 1.145 Euro samt Zinsen nachbezahlt.
Es gibt verschiedene Wege, sich gegen Diskriminierungen im Arbeitsleben zu wehren.
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