Ein Arbeitgeber wertete einen Mutterschutz nicht als anrechenbare Dienstzeit. Das stellt eine mittelbare Diskriminierung dar.
Ein Arbeitgeber wertete einen Mutterschutz nicht als anrechenbare Dienstzeit. Das stellt eine mittelbare Diskriminierung dar. © Martin Villadsen - stock.adobe.com, AK Stmk
4.4.2022

Keine Gehaltserhöhung: Mutter diskriminiert

Eine Psychologin wurde erst sechs Monate später in die nächste Gehaltsgruppe eingestuft, weil ihr Arbeitgeber ihren Mutterschutz nicht als anrechenbare Dienstzeit wertete. Ein klarer Fall von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Nach fünf Jahren sollte eine Arbeitspsychologin in die nächsthöhere Gehaltsgruppe umgestuft werden – ein üblicher Vorgang in ihrem Betrieb. Dennoch wurde die 37-Jährige erst nach fünfeinhalb Jahren umgestuft. Trotz mehrfacher Intervention bei ihrer Vorgesetzten und mit Unterstützung des Betriebsrates wurde ihr vonseiten des Arbeitgebers mitgeteilt, dass die Höherreihung nach fünf Jahren bei ihr nicht in Betracht kommt, da ihre Zeit des Mutterschutzes nicht mitgerechnet werden würde. Die Grazerin war sechs Monate im Mutterschutz und bis zum ersten Geburtstag des Kindes in Karenz gewesen.

Schlichtungsstelle eingeschalten

Als die Frau erfuhr, dass eine Kollegin aus Wien nach fünf Jahren trotz Mutterschutz und Karenz höhergereiht wurde, wandte sie sich an die interne Schlichtungsstelle. "Diese hielt in einer Stellungnahme an den Arbeitgeber fest, dass die Zeit des Mutterschutzes anzurechnen ist und daher die Umstufung nach fünf Jahren zu erfolgen hat. Der Arbeitgeber kam dem trotz AK-Intervention nicht nach. Deshalb haben wir Klage eingebracht", erklärt AK-Frauenexpertin Bianca Liebmann-Kiss.

Diskriminierung nach Geschlecht

Das Gericht erkannte die mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Liebmann-Kiss: "Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn Vorschriften, die auf den ersten Blick neutral scheinen, bestimmte Gruppen von Beschäftigten gegenüber anderen Personen benachteiligen." Eine werdende Mutter hat keine Möglichkeit, auf den Mutterschutz zu verzichten, daher sind diese Zeiten für die Umreihung anzurechnen. Der Klage wurde vollinhaltlich stattgegeben, die Grazerin erhielt die Gehaltsdifferenzen von rund 1.145 Euro samt Zinsen nachbezahlt.

So wehren Sie sich gegen Diskriminierung:

Es gibt verschiedene Wege, sich gegen Diskriminierungen im Arbeitsleben zu wehren.

  • Wenn Sie zunächst Rat brauchen: Fragen Sie bei Ihrer AK oder Fachgewerkschaft nach.
  • Wenn es zum Rechtsstreit kommt: Sie können beim Arbeits- und Sozialgericht klagen. Oder Sie können Ihren Fall kostenlos bei der Gleichbehandlungskommission vortragen. Sie können auch Gericht und Kommission gleichzeitig einschalten. Die AK berät Sie, bevor Sie Gericht und/oder die Gleichbehandlungskommission einschalten.

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