23.10.2023

Abfertigung Alt auf Neu: Übertrittsvertrag fehlte

22 Jahre arbeitete eine Grazerin für ihren Dienstgeber, bevor sie das Arbeitsverhältnis einvernehmlich auflöste. Trotz ihres Diensteintritts im Jahr 2001 wurde ihr vorerst "nur" die "Abfertigung Neu" ausgezahlt – um 8.000 Euro zu wenig.

Seit 2001 war eine 57-Jährige als Sekretärin beim selben Unternehmen tätig. Als sie dann im heurigen Jahr ihre Teilzeitstelle einvernehmlich löste, kam die Überraschung: Sie erhielt nicht die "Abfertigung Alt", sondern "Neu" ausbezahlt. Bei der Überprüfung in der Arbeiterkammer legte sie Briefe einer betrieblichen Vorsorgekasse (BVK) vor, aus denen ersichtlich war, dass ihr ehemaliger Dienstgeber bereits seit vielen Jahren Beiträge an eben diese BVK-Kasse geleistet hat – und sich im System "Abfertigung Neu" befinden könnte. Den in der BVK bestehenden Betrag ließ sie sich auch ausbezahlen. "Wir intervenierten jedoch umgehend und machten die 'Abfertigung Alt' geltend, da kein Übertrittsvertrag zum System 'Abfertigung Neu' vorlag", erklärt AK-Arbeitsrechtsexperte Alexander Stieber.

8.000 Euro gesichert

Das Einschreiten der AK war erfolgreich: Der Grazerin wurde der Differenzbetrag von rund 8.000 Euro zur "Abfertigung Alt" vom Dienstgeber ausbezahlt.

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