Abfertigung: Dank AK erhielt Frau 10.600 Euro
Durch einen "Fehler" hätte die Firma einer Ex-Angestellten zu viel Abfertigung bezahlt. Die AK entdeckte, dass die Frau sogar zu wenig bekommen hatte.
Seit 2001 war eine 57-Jährige als Sekretärin beim selben Unternehmen tätig. Als sie dann im heurigen Jahr ihre Teilzeitstelle einvernehmlich löste, kam die Überraschung: Sie erhielt nicht die "Abfertigung Alt", sondern "Neu" ausbezahlt. Bei der Überprüfung in der Arbeiterkammer legte sie Briefe einer betrieblichen Vorsorgekasse (BVK) vor, aus denen ersichtlich war, dass ihr ehemaliger Dienstgeber bereits seit vielen Jahren Beiträge an eben diese BVK-Kasse geleistet hat – und sich im System "Abfertigung Neu" befinden könnte. Den in der BVK bestehenden Betrag ließ sie sich auch ausbezahlen. "Wir intervenierten jedoch umgehend und machten die 'Abfertigung Alt' geltend, da kein Übertrittsvertrag zum System 'Abfertigung Neu' vorlag", erklärt AK-Arbeitsrechtsexperte Alexander Stieber.
Das Einschreiten der AK war erfolgreich: Der Grazerin wurde der Differenzbetrag von rund 8.000 Euro zur "Abfertigung Alt" vom Dienstgeber ausbezahlt.
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