27.12.2016

Unfallversicherung

Alle Arbeitnehmer, also Angestellte, Arbeiter, freie Dienstnehmer und auch geringfügig Beschäftigte sind unfallversichert. Den gesamten Betrag zur Unfallversicherung zahlt der Dienstgeber.

Wenn Sie einen Unfall haben, der während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passiert, braucht der Dienstgeber keinen Schadenersatz zahlen - er zahlt dafür ja die Unfallversicherung. Der Schadenersatz, den Sie erhalten, wird von der Unfallversicherung in Form der Unfallrente übernommen. Diese gibt es für die "Minderung der Erwerbsfähigkeit" oder für die Angehörigen im Todesfall.

Heilbehandlung und Rehabilitation

Nach einem Arbeitsunfall bekommen Sie eine umfassende Krankenbehandlung und - wenn nötig - Rehabilitationsmaßnahmen im Bereich der Gesundheit, am Arbeitsplatz und im sozialen Bereich.

Wer bekommt welche Rente?


  • Befristete Rente: Die Unfallversicherung stellt fest, ob ein Arbeitsunfall vorliegt und wie sehr Ihre Arbeitsfähigkeit gemindert ist. Ist Ihre Arbeitsfähigkeit länger als 3 Monate um mehr als 20 Prozent gemindert, erhalten Sie befristet eine Rente. 
  • Unbefristete Rente: Wenn nach 2 Jahren immer noch mindestens 20 Prozent Minderung vorliegen, erhalten Sie die Rente unbefristet. Das gilt auch dann, wenn Sie weiter arbeiten oder in Pension sind. Die Höhe ist abhängig davon, wie sehr Ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist und wie viel Sie im letzten Jahr verdient haben.
  • Gesamt-Dauerrente: Sind bei Ihnen bereits Folgen aus einem oder mehreren Arbeitsunfällen vorhanden, so werden diese nach 2 Jahren - bei der Feststellung der Dauerrente - mitberücksichtigt und zu einer Gesamtdauerrente zusammengefasst. 
  • Hinterbliebenen-Rente: Endet ein anerkannter Arbeitsunfall tödlich, haben die Angehörigen - Witwe/r und Waisen - Anspruch auf Hinterbliebenenrenten.

Arbeitsunfall muss belegbar sein

Die Leistungen der Unfallversicherung gibt es aber nur dann, wenn ein Unfall tatsächlich als Arbeitsunfall anerkannt wird. Der Nachweis dafür ist bei Unfällen am Firmengelände oder auf Firmenbaustellen relativ leicht zu erbringen.

Schwieriger wird es bei Unfällen unterwegs. Sie müssen belegen, dass die gewählte Route die direkte und dienstlich notwendige war und nicht ein "privater Abstecher" vorliegt.

TIPP

Sie sollten daher bei jedem Verlassen des Betriebes/des Arbeitsplatzes - etwa auf Dienstreise oder Krankenbehandlung - angeben, wo genau Sie hinfahren oder hingehen.

Wo und wann muss ich den Rentenantrag stellen?

Nachdem der Arbeitgeber die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) über den Arbeitsunfall informiert hat, meldet sich diese bezüglich genauer Erhebung des Unfalls und Feststellung der Rente meist von sich aus.

Bei scheinbar kleinen Verletzungen, deren schlimme (Spät)-Folgen von der AUVA nicht voraussehbar sind, geschieht das häufig nicht. Um jedoch oft Jahre danach einen Zusammenhang zwischen Arbeitsunfall und Erkrankung belegen zu können, ist es sinnvoll, von sich aus aktiv zu werden und einen Rentenantrag bei der AUVA zu stellen.

Achtung!

Wird der Antrag innerhalb von 2 Jahren nach dem Arbeitsunfall gestellt, kann der/die Betroffene die Rente auch rückwirkend bekommen - ab Ende des unfallbedingten Krankenstandes, spätestens ab Beginn der 27. Woche des Krankenstandes. Erfolgt die Antragstellung später, steht die Rente erst ab dem Antragsdatum zu.


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