Private Nutzung von Dienstautos mit GPS
Zweck vom GPS im Dienstauto muss vorher definiert werden und muss bei privater Nutzung deaktivierbar sein.
Wer ist der Chef? Als AK-Juristen für einen Paketzusteller das ausstehende Entgelt einforderten, wollte in dem Betrieb niemand der Dienstgeber gewesen sein.
Der Paketzusteller hatte sich sechs Monate lang hinhalten und sich mit insgesamt 900 Euro abspeisen lassen, ehe er bei der Arbeiterkammer Hilfe suchte. „Wir haben für den Mann beim Arbeitsgericht rund 13.000 Euro zugesprochen bekommen“, erklärt AK-Jurist Bernd Reisner. Gleichzeitig ging es aber um die Frage, wer das zahlen soll. Denn sowohl der vom Arbeiter genannte Chef, von dem der Paketzusteller das wenige Geld bar erhalten hatte, als auch der eigentlich zeichnungsberechtigte Unternehmer erklärten, sie seien nur normale Beschäftigte und nicht zuständig.
Die sorgfältige Prüfung des Juristen ergab jedoch, dass beide Beklagten gemeinsam eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GesBR) vereinbart hatten. Beide Männer waren am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt, zahlten Lohn aus, begründeten und beendeten Dienstverhältnisse. Das Gericht sah das auch so und verpflichtete die zwei zur ungeteilten Hand, die offenen Ansprüche zu bezahlen. Reisner: „Letztlich müssen die Ansprüche beim Insolvenzfonds angemeldet werden, denn die Firma der Männer ist pleite.“
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