Für Jobwechsel sollte Grazerin hohe Strafe zahlen
Eine Angestellte wechselte aufgrund des Betriebsklimas zur Konkurrenz. Das war laut Arbeitsvertrag verboten, sie sollte 40.000 Euro Strafe zahlen.
Immer wieder kommt es quer durch alle Branchen zu Streitigkeiten rund um das Thema Kollektivverträge (KV). Sei es, weil unter Kollektiv bezahlt wird, es gar keinen KV gibt oder, wie im folgenden Fall, der falsche KV angewandt wird.
Ein Versicherungsunternehmen entlohnte seine Leiterin des internen Vertriebs nach dem KV für Angestellte des Außendienstes. Die Grazerin war aber hauptsächlich mit der Führung des Außendienstpersonals in der Steiermark, also typischen Tätigkeiten des Innendienstes, betraut. Akquisitorische oder verkaufsorganisatorische Tätigkeiten im Werbeaußendienst gehörten nicht zu ihren überwiegenden Arbeiten. Da sich das Unternehmen nicht einsichtig zeigte, klagte die AK auf Anwendung des KV für Angestellte des Innendienstes. AK-Jurist Michael Kohler: "Vor Gericht machten wir Gehalts-, Sonderzahlungs- und Urlaubsersatzleistungsdifferenzen aufgrund der kollektivvertraglichen Unterentlohnung sowie Mehrarbeit aufgrund der reduzierten kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden im Bereich des Innendienstes für ihre neunmonatige Beschäftigungsdauer geltend."
Das Gericht gab der Klägerin recht und das Versicherungsunternehmen musste der 33-Jährigen rund 18.250 Euro nachzahlen.
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