Für Kosten, die durch Bewerbungsgespräche entstehen, haben Dienstnehmer:innen unter Umständen ein Recht auf Ersatz.
Für Kosten, die durch Bewerbungsgespräche entstehen, haben Dienstnehmer:innen unter Umständen ein Recht auf Ersatz. © Racle Fotodesign - stock.adobe.com, AK Stmk
4.9.2023

Ersatz der (Job-)Bewerbungskosten

Bewerbungskosten wie das Kilometergeld oder Übernächtigungsgeld stehen dem (potenziellen) Dienstnehmer zu, wenn er zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurde und der Ersatz der Bewerbungskosten nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Ein 29-Jähriger wandte sich an die AK, weil ihm die Bewerbungskosten, konkret das Kilometergeld, nicht ausbezahlt wurde. Der in der Nähe von Graz wohnende Mann wurde im Zuge des Bewerbungsprozesses zum Sitz des Unternehmens nach Braunau am Inn/OÖ eingeladen. Obwohl der Informatiker nachfragte, ob ihm die Anreise ersetzt wird, bekam er keine klare Antwort. Nachdem das Bewerbungsgespräch schlussendlich nicht erfolgreich verlief und keine Anstellung folgte, versuchte er das Kilometergeld beim Unternehmen einzufordern.

250 Euro nachgezahlt

"Hier ist die Rechtslage klar: Werde ich im Zuge des Bewerbungsprozesses zu einem persönlichen Vorsprachetermin vom Unternehmen eingeladen und wird der Ersatz der Bewerbungskosten nicht ausdrücklich ausgeschlossen, so steht mir der entsprechende Aufwandersatz zu", sagt Arbeitsrechtsexperte Lukas Lecker. Daher war eine gerichtliche Durchsetzung nicht mehr notwendig, weil das Unternehmen bereits nach Intervention durch die AK das Kilometergeld in der Höhe von 250 Euro bezahlte.

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