Job-Bewerbungen: Was international gefragt ist
Sich bei einem international tätigen Unternehmen für eine Stelle zu bewerben, kann zu einer Herausforderung werden.
Ein 29-Jähriger wandte sich an die AK, weil ihm die Bewerbungskosten, konkret das Kilometergeld, nicht ausbezahlt wurde. Der in der Nähe von Graz wohnende Mann wurde im Zuge des Bewerbungsprozesses zum Sitz des Unternehmens nach Braunau am Inn/OÖ eingeladen. Obwohl der Informatiker nachfragte, ob ihm die Anreise ersetzt wird, bekam er keine klare Antwort. Nachdem das Bewerbungsgespräch schlussendlich nicht erfolgreich verlief und keine Anstellung folgte, versuchte er das Kilometergeld beim Unternehmen einzufordern.
"Hier ist die Rechtslage klar: Werde ich im Zuge des Bewerbungsprozesses zu einem persönlichen Vorsprachetermin vom Unternehmen eingeladen und wird der Ersatz der Bewerbungskosten nicht ausdrücklich ausgeschlossen, so steht mir der entsprechende Aufwandersatz zu", sagt Arbeitsrechtsexperte Lukas Lecker. Daher war eine gerichtliche Durchsetzung nicht mehr notwendig, weil das Unternehmen bereits nach Intervention durch die AK das Kilometergeld in der Höhe von 250 Euro bezahlte.
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