16.12.2024

WhatsApp-Nachricht widersprach Chef

Ein Arbeitgeber meldete zwei Arbeiter in ihrem Krankenstand ohne deren Zustimmung rückwirkend mit einvernehmlicher Auflösung bei der ÖGK ab und bezahlte ihnen daraufhin die Zeit des Krankenstandes nicht. Man sah sich vor Gericht.
Die zwei Fassadenarbeiter waren bereits mehrere Saisonen bei dem Dienstgeber beschäftigt, als sie im Krankenstand von ihm ohne Zustimmung rückwirkend mit einvernehmlicher Auflösung bei der ÖGK abgemeldet wurden und kein Entgelt mehr bekamen. "Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber während des Krankenstandes ist grundsätzlich rechtlich zulässig", sagt AK-Juristin Teresa Wasserfaller, aber: "Der Arbeitgeber muss bei Kündigung oder einvernehmlicher Auflösung im Krankenstand das Entgelt für den Krankenstand auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses weiterbezahlen, sofern der Arbeitnehmer noch einen Anspruch darauf hat." Da sich die Arbeiter ordnungsgemäß krankgemeldet und die Krankenstandsbestätigung per WhatsApp übermittelt hatten, konnte bewiesen werden, dass die Kündigung erst im Krankenstand erfolgte. Deshalb einigte man sich vor Gericht, dass die beiden nicht nur das Entgelt für den Krankenstand, sondern auch eine Kündigungsentschädigung von je 2.000 Euro nachbezahlt bekamen.

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