2.6.2025

Zeuge hielt AK-Jurist vor Gericht für beschuldigten Kellner

Ein Restaurantmitarbeiter wurde entlassen, da er angeblich einen Gast wegschickte. Im Verfahren wurde der vermeintliche Gast als Zeuge geladen – und sagte prompt aus, den Arbeitnehmer noch nie gesehen zu haben, sondern war der Meinung, sein Rechtsvertreter sei der Kellner von damals gewesen.

Das heitere Bezirksgericht lässt grüßen: Der Tiroler (25), mit seinem jungen Alter schon in etlichen Szenelokalen tätig gewesen, war zuletzt in einem bekannten Grazer Lokal beschäftigt. Trotz seiner Erfahrung passte es nicht und sein Chef sprach die Kündigung aus. Dies lief noch alles ordnungsgemäß ab. In einer seiner letzten Schichten während seiner Kündigungsfrist soll sich dann aber folgender Vorfall abgespielt haben: Der Restaurantmitarbeiter hätte angeblich einen Gast bis zum Küchenschluss um 22 Uhr ignoriert und ihn dann mit dem Hinweis auf die geschlossene Küche weggeschickt. Der Gast hätte sich daraufhin beim Lokalbesitzer beschwert, der den Tiroler prompt entließ, obwohl dieser den Vorwurf vehement bestritt.

Zeuge war nicht leicht zu überzeugen

Daraufhin wandte sich der Kellner an die AK Steiermark, die Klage einbrachte, da eine Intervention erfolglos blieb. "Vor Gericht wurde es richtig kurios", sagt AK-Arbeitsrechtsexperte Johannes Gruber, der den 25-Jährigen vertrat. Am dritten Verhandlungstag wurde der angebliche Gast als Zeuge geladen. Auf die Frage, ob sich der Kellner unter den Anwesenden befinde, bejahte der Mann und zeigte auf – AK-Jurist Gruber. Auf die Nachfrage des Richters, ob sich der Zeuge sicher sei, bat dieser noch darum, dass Gruber und sein Mandant ihre Brillen abnehmen und auch da schien er sich sicher zu sein. Notiz am Rande: Der Tiroler ist auffallend tätowiert – allein deswegen wäre eine Wiedererkennung möglich gewesen. Aber: Der zweite Kellner, der an jenem Abend Dienst hatte, weist eine gewisse Ähnlichkeit mit dem AK-Juristen auf …

Gruber: "Aufgrund dieser für den Dienstgeber unerfreulichen Wende wurde das Klagebegehren in voller Höhe zugestanden. Der Mandant erhielt rund 5.400 Euro an Entgeltforderungen, Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung."

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