Arbeiter in einer Schuhfabrik im Jahr 1900. Ein tägliches Arbeitspensum von bis zu elf Stunden war damals nicht unüblich.
Arbeiter in einer Schuhfabrik im Jahr 1900. Ein tägliches Arbeitspensum von bis zu elf Stunden war damals nicht unüblich. © OEGB Bildarchiv, AK Stmk

100 Jahre Acht-Stunden-Tag

Im 19. und frühen 20. Jahrhundert war die Lage der arbeitenden Bevölkerung oft trist – das lag auch an den Arbeitszeiten, für die es lange kaum Beschränkungen gab. Doch 1919 wurde in Österreich der Acht-Stunden-Arbeitstag eingeführt.

Angesichts aktueller Debatten um den vor einem Jahr eingeführten Zwölf-Stunden-Arbeitstag lohnt sich ein Blick in die Geschichte: Denn immerhin wurde in Österreich vor 100 Jahren der Acht-Stunden-Tag eingeführt und damit eine erhebliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen vieler Menschen erreicht. Doch der Weg dorthin war weit.

Erste Grenzen für Jugendliche

Ehe in den Jahren 1918 und 1919 neue Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit geschaffen wurden, war die Lage für breite Bevölkerungsschichten verheerend. Lange Zeit existierte keinerlei Arbeitszeitbeschränkung – nicht einmal für Kinder und Jugendliche, die oft schwerste körperliche Arbeit verrichten mussten. Zwar gab es bereits 1848 erste Forderungen nach einer Verkürzung der Arbeitszeit. Es sollte aber noch elf Jahre dauern, ehe es zumindest bei den Jüngsten zu Arbeitszeitbegrenzungen kam. Ab 1859 durften Jugendliche unter 14 Jahren höchstens zehn Stunden pro Tag arbeiten, Jugendliche von 14 bis 16 Jahren maximal zwölf Stunden. Die Nachtarbeit für Jugendliche unter 16 Jahren wurde gänzlich verboten. Für Erwachsene wurde die Arbeitszeit damals allerdings nicht begrenzt, um, wie argumentiert wurde, nicht deren individuelle Freiheit einzuschränken.

Weitere Reformen

Erst Mitte der 1880er Jahre folgten die nächsten Arbeitszeitreformen. Das Berggesetz von 1884 beschränkte die Nettoarbeitszeit unter Tage auf zehn Stunden. Die Gewerbeordnung von 1885 untersagte Fabriksarbeit für Kinder bis 14 Jahre, schwere Arbeit für Jugendliche bis 16 Jahre sowie die Nachtarbeit für Frauen und Jugendliche und generell die Sonntagsarbeit. Zum ersten Mal wurde auch die Arbeitszeit für Arbeiterinnen und -arbeiter in Fabriken mit maximal elf Stunden begrenzt. Der Grund für die Gesetzesänderungen war der durch die harten Arbeitsbedingungen verursachte desaströse Gesundheitszustand der Wehrpflichtigen: Von 1.000 Fabriksarbeitern in der österreichischen Reichshälfte entpuppten sich bei der Musterung für die Armee 855 als untauglich.

Einheitliche Sperrzeit

Im Gewerbe bzw. im Handel wurde de facto erst 1910 ein Zehn-Stunden-Tag eingeführt. Bis dahin hatte die Mehrheit der Geschäfte von sieben Uhr früh bis Mitternacht geöffnet. Per Gesetz wurde 1910 eine einheitliche Sperrzeit für Geschäfte (20 Uhr) sowie eine elfstündige Ruhezeit für die Beschäftigten festgelegt.

Durchbruch nach dem Krieg

Der Erste Weltkrieg bedeutete eine Zäsur in der Arbeitszeitgesetzgebung. 1914 trat das Kriegsleistungsgesetz in Kraft, Arbeitszeitbeschränkungen galten nicht mehr. Nach Kriegsende wurde – unter Federführung des Sozialdemokraten Ferdinand Hanusch – im Dezember 1918 der Acht-Stunden-Tag für Fabriksarbeiterinnen und -arbeiter eingeführt, der ab Jänner 1919 galt. Im Dezember 1919 folgte das Gesetz über den Acht-Stunden-Tag – der galt künftig, mit Ausnahmen wie der Landwirtschaft, für alle in privaten und öffentlichen Betrieben Beschäftigten.

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

05-7799-0

Anfragen bitte via Formular.

Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.

Das könnte Sie auch interessieren

Dienstplanänderungen sind nicht nur im Handel ein Problem.

Wofür gibt es einen Dienstplan?

Eine Verkäuferin schildert ihren Alltag in einem Supermarkt, wo die Flexibilität der Beschäftigten überstrapaziert wurde – ein Fall von vielen.

Umziehen gilt als Arbeitszeit, wenn es auf Anweisung vom Dienstgeber erfolgt.

Umkleidezeit gilt als Arbeitszeit

Umkleidezeiten in Krankenanstalten gelten als Arbeitszeit, wenn das Anlegen der Dienstkleidung im Auftrag des Arbeitgebers erfolgt.

Keine Pause, lange Arbeitstage: Verkäuferin ins Burn-out getrieben

Einer Leobnerin wurden Überstunden nicht ausbezahlt und im Krankenstand wurde sie nicht korrekt behandelt. Die AK erstritt 4.780 Euro.