Kellnerin heimlich gekündigt
Ein Arbeitgeber wollte seine Mitarbeiterin fünf Wochen später von ihrer Kündigung informieren. Doch eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.
Happy End für eine junge Mutter: Die Alleinerzieherin hatte schon ihren Job verloren. Doch mit Hilfe der Fachleute der Arbeiterkammer bekam sie ihre Arbeit zurück und zwar zu passenden Arbeitszeiten zur Betreuung ihrer kleinen Kinder.
Anna B. war zur Beratung in die Arbeiterkammer gekommen, um ihre Endabrechnung überprüfen zu lassen. Ihr Chef hatte der Küchenhilfe gekündigt, weil er sich, wie er behauptete, eine Ganztagskraft nicht leisten konnte. "Die Abrechnung hat gestimmt, wir haben aber die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit angefochten, die Frau hat ja zwei Kindergartenkinder zu betreuen", sagt Juristin Verena Stiboller.
Gleich nach der Zustellung der Klage lenkte der Wirt ein und erklärte sich bereit, die Kündigung zurückzunehmen und die Frau weiter zu beschäftigen. "Die junge Mutter, die auf den Verdienst angewiesen ist, war einerseits erleichtert", erzählt Susi Feirer aus der AK-Frauenabteilung, "es blieb aber das Problem der familienfeindlichen Arbeitszeiten."
In der Beratung stellte sich bald heraus, dass Frau B. mit einer Teilzeitlösung am besten geholfen ist. Weil auch der Chef des Grazer Gasthauses zustimmte, wurde eine Vereinbarung für Elternteilzeit getroffen. In Betrieben ab 20 Beschäftigten gibt es für langjährig Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit. Die junge Mutter kann nun gut Kinder und Arbeit vereinbaren.
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