Überlastungsanzeige: Wenn das Limit im Job erreicht ist

Dauerstress, Personalmangel und ähnliche Herausforderungen können zur Überlastung im Job führen. Um auf solche Probleme hinzuweisen und die eigene Gesundheit und Qualität der Arbeit zu schützen, gibt es die Überlastungsanzeige.

Die Kollegin geht in Pension – die Stelle wird nicht nachbesetzt. Die Arbeitslast wird immer mehr. Zeitmangel und Dauerstress führen zu Fehlern. Krankenstände im Team häufen sich. Wenn die Rahmenbedingungen im Job dauerhaft belastend sind, kommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an ihre physischen und psychischen Grenzen. 

Überlastungsanzeige machen

„Die Überlastungsanzeige ist eine Möglichkeit, die Vorgesetzten zu warnen, dass es ein Problem gibt und etwas schiefläuft“, so AK-Experte Helge Wolfsgruber. Oft werde das von Führungskräften sonst (zu) spät erkannt, denn die Arbeit werde ja noch gemacht. „Wenn Beschäftigte aufgrund der vorherrschenden Arbeitssituation nicht in der Lage sind, ihre Arbeit ordnungsgemäß zu erledigen, sind sie sogar verpflichtet, es zu melden“, sagt Wolfsgruber. Eine Überlastungsanzeige, auch Gefährdungsmeldung genannt, ist eine schriftliche Meldung darüber, dass Beschäftigte aufgrund von Stress, Arbeitsdruck, organisatorischen oder technischen Mängeln überlastet sind und dadurch eine Gefahr besteht. 

Gefahren und Fürsorgepflicht

Die Gefahr kann einen oder mehrere Beschäftigte betreffen, aber auch beispielsweise Patientinnen und Patienten oder die Qualität der Arbeit. „Gerade in der Pflege sind die administrativen Tätigkeiten explodiert, es gibt zu wenig Personal und deshalb auch oft zu wenig Zeit für die Patientinnen und Patienten“, sagt der Experte. Mit der Überlastungsanzeige wird die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber an ihre bzw. seine Fürsorgepflicht erinnert, für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Sie kann auch Schutz bei Haftungsfragen bieten, wenn es zu Schäden an Dritten, etwa Kundinnen und Kunden, kommt. 

Betriebsrat und AK mit an Board

Umso mehr Unterstützerinnen und Unterstützer eine Gefährdungsmeldung hat, desto größer ist ihre Wirkung. Empfehlenswert ist es auch, den Betriebsrat miteinzubeziehen. Bei Fragen stehen die Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer Steiermark gerne zu Verfügung. 

Zum Musterbrief