Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung ist verboten. Trotzdem kommt sie vor. So können sich Betroffene wehren.
Konflikte am Arbeitsplatz sind keine Seltenheit. Ignoriert und ungelöst können diese Unstimmigkeiten schlimmstenfalls zu Mobbing-Vorfällen ausarten.
Von Mobbing spricht man, wenn es gezielt und über einen längeren Zeitraum betrieben wird. Dabei kommt es beispielsweise zu Beschimpfungen, Rufschädigung oder Ausgrenzung und man macht sich über die Person lustig. In anderen Fällen werden Informationen im Arbeitsalltag nicht oder falsch an die gemobbte Person weitergegeben.
Dass es zu Mobbing im Betrieb kommt, kann ganz unterschiedliche Ursachen haben: von falscher Personalauswahl über mangelnde Kommunikation und unklare Hierarchien bis hin zu Personalmangel und Über- oder Unterforderung der Arbeitnehmer:innen. Weiters können wirtschaftliche Probleme des Unternehmens, Konkurrenzdruck, Neid unter der Kolleg:innenschaft oder persönliche Antipathie ein Klima schaffen, welches Mobbinghandlungen begünstigt.
Auf die Betroffenen können sich Mobbing-Vorfälle stark auswirken. Es besteht kein Vertrauen mehr in die Kolleg:innen und oft herrscht ein Klima der Angst, sich keine Fehler erlauben zu dürfen. Hilflosigkeit, vermindertes Selbstvertrauen, Schlafstörungen oder Panikattacken können die Folgen sein.
Wichtig ist, sich rechtzeitig Hilfe zu suchen. Ein erster Schritt kann sein, sich an eine Vertrauensperson im Unternehmen oder an den Betriebsrat zu wenden. Unterstützung und rechtliche Beratung finden Betroffene auch bei der Mobbingberatung der AK Steiermark.
Wichtig: Übergriffe detailliert in einem Mobbing-Tagebuch festhalten und Beweise sammeln. Zur Prävention und Sensibilisierung in den Betrieben bietet die AK Steiermark auch Seminare für Betriebsrät:innen sowie Sicherheitsvertrauenspersonen an. Kontakt: Margit Schuß, 05-7799-2595.
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