Fluggastrechte: Flug verspätet oder ausgefallen?
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Die Small Planet Airline hat sich übernommen und Insolvenzantrag gestellt. Gebuchte Tickets behielten ihre Gültigkeit, heißt es. Der AK-Konsumentenschutz kann nun Entschädigungen für Flugverspätungen nicht mehr eintreiben.
Der mit ständigen Verspätungen in Verruf gekommene deutsche Ferienflieger Small Planet Airlines hat in Berlin Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Eine Entscheidung, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, gibt es im Dezember. Bis dahin, so die Firmeninfo, bleibe der Betrieb aufrecht und Tickets behielten ihre Gültigkeit.
Das Charterunternehmen, das auch Graz anfliegt, hat diesen Sommer für vielfältigen Ärger gesorgt. Zu kleinen Maschinen, Verspätungen oder Ausfälle sorgten vielfach für verpatzte Urlaube. „Unsere Klagen gegen die Airline, weil sie die gesetzlichen Entschädigungszahlungen nicht leistet, müssen in dieser neuen Situation eingestellt werden“, erklärt Bettina Schrittwieser. Die Leiterin des AK-Konsumentenschutzes bedauert, dass alle Geschädigten nun die Einleitung des Insolvenzverfahrens abwarten müssen und individuell ihre Entschädigungszahlungen beim Berliner Insolvenzverwalter anmelden müssen.
Tipp
Bei Verspätungen von mehr als vier Stunden, können Reisende, die den Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben eine Reisepreisminderung (5 Prozent des anteiligen Tagesreisepreises pro Stunde Verspätung) an den Reiseveranstalter richten.
Am Flugplan des Grazer Flughafens finden sich die Small Planet-Flüge nach Rhodos und Hannover noch. Schrittwieser rät jedoch allen, sich vor dem Abflug beim Reiseveranstalter über die aktuelle Lage zu informieren.
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