Weihnachtsfeiern: Blamagen vermeiden
Der Termin steht rot im Kalender: die Weihnachtsfeier des Betriebs. Chic rausputzen, gut essen, nett mit den Kollegen plaudern.
Rund um Weihnachten rückt auch vermehrt das Thema Alkohol am Arbeitsplatz in den Fokus. Dabei geht es aber nicht nur um die Frage, ob bei Weihnachtsfeiern im Büro Alkohol getrunken werden darf, sondern ob Alkohol am Arbeitsplatz generell verboten ist. Nein, sagt dazu AK-Expertin Biljana Bauer: "Es gibt kein grundsätzliches Alkoholverbot per Gesetz." Nur für bestimmte Berufsgruppen, z. B. Kraftfahrerinnen und -fahrer oder Pilotinnen und Piloten, gibt es Ausnahmen – für sie bestehen Alkoholbeschränkungen bzw. -verbote. Ansonsten gilt: "Wenn der Arbeitgeber es nicht verbietet, dann ist Alkohol grundsätzlich erlaubt", so Bauer.
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz besagt allerdings, "dass man sich nicht durch Alkohol in einen Zustand versetzen darf, in dem man andere oder sich selbst gefährdet". Alkohol müsse nicht generell verboten werden, "aber ein gesunder Umgang im Betrieb ist notwendig", sagt Bauer. "Dort, wo es funktioniert, braucht man keine Regeln. Kommt es zu Problemen, dann ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung ratsam."
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