Verlängerte Lehrzeit oder Teilqualifizierung
Jugendliche mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung können einen Lehrabschluss unter besonderen Bedingungen machen.
Gebärdensprache
Die Gebärdensprachvideos des ServiceCenters ÖGS.barrierefrei, informieren gehörlose und hörbeeinträchtigte Arbeitnehmer:innen über ihre Rechte in der Arbeitswelt. Hier geht's zu den Videos: Begünstigte behinderte Menschen + Vorteile für begünstigte behinderte Menschen.
Im Berufsleben kann es von Vorteil sein, wenn Menschen mit Behinderungen dem Kreis der begünstigten behinderten Menschen angehören. Begünstigte behinderte Menschen haben unter anderem Anspruch auf besondere Förderungen, besonderen Kündigungsschutz und – sofern dies im Kollektivvertrag, Dienstrecht oder in Betriebsvereinbarungen vorgesehen ist – Anspruch auf Zusatzurlaub.
Arbeitgeber:innen können bei der Beschäftigung von begünstigten behinderten Arbeitnehmer:innen Förderungen beziehen und Steuerbegünstigungen in Anspruch nehmen; auch die Zahlung der Ausgleichstaxe fällt weg.
Menschen, die eine Behinderung haben, können einen Antrag bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice stellen. Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50%, wird ihnen der Begünstigtenstatus zuerkannt.
Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige des Sozialministeriumservice.
Für den Begünstigtenstatus ist außerdem die österreichische Staatsbürgerschaft Voraussetzung. Österreichischen Staatsbürger:innen sind gleichgestellt: Unionsbürger:innen, EWR-Bürger:innen und Schweizer Bürger:innen sowie deren Familienangehörige und langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige. Anerkannte Flüchtlinge können ebenfalls den Antrag stellen.
Zum Kreis der begünstigten behinderten Menschen können auch Menschen mit Behinderungen gehören, die eine Lehrausbildung oder eine Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege absolvieren oder die an einer Hebammenakademie oder einer entsprechenden Fachhochschule ausgebildet werden. Personen, die nach Abschluss der Hochschulausbildung in einer berufsvorbereitenden Beschäftigung stehen, können ebenfalls einen Antrag stellen.
Mitzubringen sind: ein formloser Antrag, ärztliche Befunde und der Staatsbürgerschaftsnachweis, sowie ein Personalausweis oder Reisepass. Damit wird ein sogenanntes Feststellungsverfahren eingeleitet, im Rahmen dessen der Grad der Behinderung durch ärztliche Sachverständige ermittelt wird. Die Zuerkennung des Begünstigtenstatus erfolgt durch einen Feststellungsbescheid der jeweiligen Landesstelle des Sozialministeriumservice. Sie können den Antrag auch online stellen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Sozialministeriumsservices.
Achtung
Für die Inanspruchnahme von Förderungen ist in vielen Fällen bereits der Behindertenpass ausreichend. Informieren Sie sich beim Sozialministeriumservice, sowie beim Arbeitsmarktservice!
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