Versetzung
Der Arbeitsort ist zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren. Doch wie können Sie sich schützen, wenn er sich plötzlich ändern soll?
Mit einer solchen Vertragsklausel verpflichten Sie sich als ArbeitnehmerIn, einen Geldbetrag (oft mehrere Monatsentgelte) zu bezahlen, wenn Sie vertragliche Pflichten verletzen. Diese Klausel heißt Vertrags- oder Konventionalstrafe.
In der Praxis wird häufig die Verletzung einer Konkurrenzklausel mit einer solchen Vertragsstrafe belegt. Es kommt aber auch vor, dass im Arbeitsvertrag eine Strafe für Fehler im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses angedroht wird. Und es kann auch generell der Verstoß gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen sanktioniert werden.
Vorsicht!
Befindet sich in Ihrem Arbeitsvertrag eine Vertrags- oder Konventionalstrafe, die Sie auf die Bezahlung eines bestimmten Betrages verpflichtet, wenn Sie sich nicht an die Bedingungen im Arbeitsvertrag halten, dann wird es richtig teuer!
Konventionalstrafen können nur im Nachhinein durch einen Richter gemäßigt, d.h. herabgesetzt, werden.
Broschüren
Musterbriefe
Anfragen bitte via Formular.
Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0