Bis 15. Februar 2025 sollten zahnärztliche Assistentinnen und Assistenten die ihnen laut Kollektivvertrag zustehende Prämie erhalten haben.
Bis 15. Februar 2025 sollten zahnärztliche Assistentinnen und Assistenten die ihnen laut Kollektivvertrag zustehende Prämie erhalten haben. © BalanceFormCreative , stock.adobe.com
2.6.2025

Fehlende Prämie für zahnärztliche Assistentinnen

Kontrolle zahlte sich aus: Dank AK-Intervention erhielt eine zahnärztliche Assistentin in Ausbildung die ihr zustehende Prämie; der Fall einer minderjährigen Grazerin ging vor Gericht – auch sie bekam ihre offenen Ansprüche ausbezahlt.

Zahnärztlichen Assistentinnen und Assistenten steht laut Kollektivvertrag für das Jahr 2024 eine verpflichtende Prämie zu. "Wurde nicht das ganze Jahr in der Praxis gearbeitet, kommt es zu einer anteilsmäßigen Auszahlung", erklärt AK-Jugendexpertin Linda Handl. Die Frist für die Auszahlung endete mit 15. Februar 2025. Dass es hierbei manchmal zu Problemen kommt, zeigen aktuelle Beratungsfälle der Arbeiterkammer Steiermark: Nachdem eine zahnärztliche Assistentin in Ausbildung ihr Dienstverhältnis beendet hatte, entschied sie sich, ihre Endabrechnung von der AK überprüfen zu lassen. "Dabei stellte sich heraus, dass sie die vorgesehene Einmalzahlung für das letzte Jahr nicht erhalten hatte", so Handl. Nach Intervention der Expertin bekam die Frau schließlich nachträglich eine Prämie in Höhe von 200 Euro von ihrem ehemaligen Arbeitgeber ausbezahlt.

900 Euro zu wenig

Ähnlich erging es einer minderjährigen Grazerin, die eine Ausbildung zur zahnärztlichen Assistentin machte. Nachdem die junge Frau ihr Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst hatte, kam sie zur Kontrolle ihrer Endabrechnung
in die AK. "Auch sie hatte die Prämie nicht bekommen", sagt AK-Jugendexpertin Kerstin Feiel-Schiller. Zudem fielen weitere Unstimmigkeiten bei der Endabrechnung auf. Die Grazerin hatte während ihrer Ausbildung nicht alle ihre geleisteten Überstunden in Form von Zeitausgleich aufgebraucht; das offene Zeitguthaben wurde ihr mit der Endabrechnung jedoch nicht ausbezahlt. Da eine Intervention bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber erfolglos blieb, ging es vor Gericht. Mit Erfolg: Die junge Grazerin erhielt schließlich eine Nachzahlung von insgesamt rund 900 Euro.

Kontakt mit der AK aufnehmen

Zahnärztliche Assistentinnen und Assistenten, die bislang ebenfalls keine Prämie für das Jahr 2024 erhalten haben, sollen sich umgehend bei der AK melden, da es Verfalls- und Verjährungsfristen zu beachten gebe, so die Expertinnen.

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