Was tun bei einer Kündigung?
Von einer Kündigung betroffen sind jährlich zehntausende Menschen. Hier ein Überblick, was man dazu wissen sollte und was auf jeden Fall zu tun ist.
Eine Kündigung kann der Beschäftigten nicht einfach nachträglich mitgeteilt werden. Dies musste auch ein Tankstellenbesitzer erkennen, nachdem er seine Mitarbeiterin erst fünf Wochen später über ihre Kündigung informieren wollte.
Drei Jahre lang arbeitete eine 47-Jährige im Café einer Tankstelle. Nachdem sie nach acht Monaten Krankenstand Anfang August gesundgeschrieben wurde, kam sie am Montag darauf wieder zur Arbeit, um den Dienstplan zu besprechen. Dort wurde sie von ihrem Chef angerufen, der sie wieder nach Hause schickte. Er teilte ihr mit, dass er sich nach seinem Urlaub bei ihr melden werde, jetzt wolle er seine Ruhe haben. "Die Kellnerin war arbeitsbereit und -willig und wartete daheim auf eine Rückmeldung ihres Arbeitgebers", schildert Renate Wilhelm, Außenstellenleiterin der AK Deutschlandsberg, an die sich die ratlose Frau wandte.
Eine Woche später folgte dann der Rückruf des Tankstellenbetreibers: Er habe die 47-Jährige bereits vor einem Monat, mit Anfang Juli, gekündigt. Sie hätte aufgrund des längeren Krankenstandes sowieso damit rechnen müssen. Für den letzten Monat hätte er ihren offenen Urlaub als Urlaubsersatzleistung abgerechnet. "Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich", sagt Wilhelm, "die Kündigung ist erst wirksam, wenn sie mündlich ausgesprochen oder schriftlich übermittelt wurde". Die Kellnerin hatte daher Anspruch auf das Entgelt ab dem Tag ihrer Gesundschreibung, Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen sowie eine 14-tägige Kündigungsentschädigung. Die AK erreichte eine außergerichtliche Einigung und die Nachzahlung von insgesamt rund 2.700 Euro an die Deutschlandsbergerin.
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