Kollektivvertrag
Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Lohnerhöhungen sind nicht selbstverständlich, sondern müssen im Kollektivvertrag jährlich ausgehandelt werden.
Der 21-Jährige war bei einem Grazer Essenszustelldienst als Fahrradbote Teilzeit beschäftigt. Arbeitskleidung und Rad bekam er gestellt, für die Abwicklung der Bestellungen musste er aber sein eigenes Smartphone verwenden. Bei einer Dienstfahrt fiel dieses aus der Vorrichtung am Rad und ging kaputt. Sofort teilte der Grazer den Vorfall seinem Arbeitgeber mit. Sein Chef war jedoch nicht bereit, für den Schaden aufzukommen. Ab diesem Zeitpunkt wurde der 21-Jährige auch nicht mehr eingesetzt.
Zwei Wochen später folgte die schriftliche Kündigung, woraufhin sich der 21-Jährige an die AK wandte. Bei der Prüfung der Endabrechnung zeigte sich, dass der Arbeitgeber die Zeit bis zum Ausspruch der Kündigung als unbezahlten Urlaub abgerechnet hatte. "Urlaub ist zu vereinbaren und kann nicht einseitig und ohne Zustimmung des Beschäftigten angeordnet werden", so AK-Arbeitsrechtsexperte Lorenz Kavallar.
Zusätzlich hatte der Fahrradbote Anspruch auf Schadenersatz, da er während der Erbringung der Arbeitsleistung sein Handy "im Interesse und zum Nutzen des Unternehmens verwendet hatte". Nachdem sich der Arbeitgeber jedoch weiterhin querstellte, wurde erfolgreich Klage eingebracht: Der 21-Jährige erhielt sein ausstehendes Entgelt sowie einen Schadenersatz für das kaputte Handy in Höhe von insgesamt rund 1.300 Euro.
Broschüren
Musterbriefe
Anfragen bitte via Formular.
Tiefenberatung
Termin für ausführliche Beratung bitte unter 05-7799-3000.
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0