Videoüberwachung setzt Beschäftigte unter Druck
Der technische Fortschritt hat es möglich gemacht: Arbeitgeber können ihre Bediensteten fast lückenlos überwachen. Aber nicht alles ist erlaubt.
2011 begann sie in einem Bäckereiunternehmen als Lehrling, danach blieb sie als Bäckergesellin beschäftigt. Vor rund eineinhalb Jahren fing es dann an – verbale Übergriffigkeiten des Seniorchefs. „Er beleidigte sie und es kam zu verbalen Belästigungen“, schildert AK-Frauenexpertin Christina Poppe-Nestler, die sich um den Fall der jungen Frau kümmerte.
Fehler, die während der Arbeit passierten, wurden immer von den "scheiß Weibern" begangen. Einmal sagte der Seniorchef zu ihr, dass ihr "die Geilheit aus den Augen" schauen würde und dass er sich sicher sei, "dass du zu Hause abgehst wie die Post".
Schließlich wurde die Bäckergesellin dann angewiesen, eine nackte Frau aus Semmelteig für einen Polterabend anzufertigen. Begleitet mit den Worten, sie solle "ordentliche Brüste" machen, "nicht solche Zwetschken wie bei dir". Die gekränkte Frau teilte ihm daraufhin mit, dass sie derartige Entgleisungen nicht mehr akzeptieren werde und er dieses Verhalten sofort beenden solle. Der Seniorchef meinte aber nur, dass er mit seiner Angestellten sprechen kann, wie es ihm passt.
Das war der ausschlaggebende Punkt für die psychisch bereits angeschlagene Grazerin, um zu kündigen und bei der AK nachzufragen, inwieweit man sich als Mitarbeiterin ein derartiges Verhalten gefallen lassen muss. Poppe-Nestler: "Das Gleichbehandlungsgesetz bestimmt, dass Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts in einem Arbeitsverhältnis verboten sind." Für eine erlittene persönliche Beeinträchtigung steht ein Schadenersatz von mindestens 1.000 Euro zu.
Die von der jungen Frau geschilderten Vorfälle erfüllten die Tatbestände der sexuellen und geschlechtsspezifischen Belästigung. "Wir einigten uns mit dem Seniorchef außergerichtlich auf 2.500 Euro Schadenersatz", so die AK-Frauenexpertin: "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann hohe Schadenersatzansprüche nach dem Gleichbehandlungsgesetz nach sich ziehen. In manchen Fällen kann es sogar strafrechtliche Konsequenzen haben."
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