17.2.2025

Jubiläumsgeld für jahrzehntelange Arbeit

Für seine jahrzehntelangen Dienste im selben Betrieb gebührte einem obersteirischen Arbeiter zusätzlich zur Abfertigung ein Jubiläumsgeld – dieses bekam er aber erst nach AK-Intervention ausbezahlt.

Ganze 42 Jahre lang war ein Arbeiter bis zu seinem Pensionsantritt beim selben Industriebetrieb in Bruck-Mürzzuschlag beschäftigt. Die letzten zwei Jahre befand sich der Obersteirer in Altersteilzeit. Bei Beendigung seines Dienstverhältnisses waren unter anderem die Abfertigung sowie auch ein anteiliges Jubiläumsgeld fällig.

Jubiläumsgeld nicht ausbezahlt

Bei der Durchsicht der Lohn-/Gehaltsendabrechnung stellte Arbeitsrechtsexpertin Eva Pfneissl von der AK-Außenstelle Bruck/Mur fest, dass die Abfertigung falsch berechnet worden war: "Es wurde zwar für die Bemessungsgrundlage die Normalarbeitszeit vor Beginn der Altersteilzeit herangezogen, also 38,5 Wochenstunden, aber für das Entgelt wurden die kollektivvertraglichen Erhöhungen nicht berücksichtigt." Zudem steht gemäß Kollektivvertrag für die Arbeiter der eisen- und metallerzeugenden und -verarbeitenden Industrie den Dienstnehmern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem 40. und 45. Dienstjahr ein Jubiläumsgeld zu. Dieses Jubiläumsgeld wurde dem Arbeiter auch nicht ausbezahlt. Pfneissl intervenierte für den Obersteirer, der schlussendlich rund 18.500 Euro nachgezahlt bekam.

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