Auf üblen Chat-Streit folgte eine Entlassung
Im Zuge der Entlassung eines Arbeiters stellte sich heraus, dass er seinen Chef beschimpft hatte, weil er zuvor vom Vorgesetzten beleidigt worden war.
Für etwas mehr als sechs Monate war ein 50-jähriger Baumeister in einem südsteirischen Betrieb beschäftigt, ehe die Anstellung ein jähes Ende nahm. Nachdem der Arbeitgeber dem Leibnitzer für seine 20 Wochenstunden in den ersten fünf Monaten lediglich das Grundgehalt auszahlte und weder Mehrarbeits- bzw. Überstunden noch Tag- oder Kilometergeld abrechnete, blieb er ihm danach jegliches Entgelt sowie Aufwandsentschädigungen schuldig. Zu allem Überdruss erklärte der Unternehmer dem 50-Jährigen schließlich per WhatsApp, dass er einen Konkursantrag gestellt habe und dieser sich beim AMS anmelden solle, wodurch das Dienstverhältnis frist- und terminwidrig beendet wurde.
AK-Rechtsexperte Michael Kohler: "Da der Bauunternehmer nach unserer Intervention auch eine Mahnklage unbeantwortet ließ, konnten wir schließlich einen Betrag von knapp 27.500 Euro inklusive Kündigungsentschädigung durch einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl erstreiten." Schlussendlich wurde ein Konkursverfahren über das Vermögen des Unternehmers eröffnet.
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