Ältere Frau mit Rechnung
Das Regelpensionsalter liegt für Männer und bald auch für Frauen bei 65 Jahren. Für vorzeitige Pensionen gibt es bestimmte Voraussetzungen, ein wesentliches Kriterium für den Anspruch ist die Dauer der Versicherungszeiten. © instaphotos, stock.adobe.com
16.12.2024

Pensionen und die Zahl der Versicherungsmonate

Unser Pensionssystem ist komplex und beinhaltet verschiedene Arten von Pensionen. Ein zentrales Kriterium für den Anspruch ist die Dauer der Versicherungszeiten.

Die Alterspension ist die am häufigsten in Anspruch genommene Pension. Das Regelpensionsalter liegt für Männer bei 65 Jahren, seit heuer wird das Frauenpensionsalter schrittweise an das der Männer angeglichen. Voraussetzung für den Anspruch auf eine Alterspension sind mindestens 180 Versicherungsmonate, von denen mindestens 84 Monate auf Erwerbstätigkeit entfallen müssen. Achtung: Eine freiwillige Versicherung bei geringfügiger Beschäftigung zählt nicht für die 84 Monate.

Korridorpension

Die Korridorpension ermöglicht einen Pensionsantritt ab Vollendung des 62. Lebensjahrs. Um diese Pension zu beanspruchen, müssen 480 Versicherungsmonate nachgewiesen werden.

Langzeitversichertenpension

Die sogenannte "Hacklerregelung" oder Langzeitversichertenpension richtet sich an Personen, die eine besonders lange Versicherungsdauer vorweisen können. Der frühestmögliche Pensionsantritt ist mit 62 Jahren, vorausgesetzt, man hat 540 Beitragsmonate erworben. Dazu zählen hier auch Zeiten der Kindererziehung, des Zivil- und Präsenzdienstes sowie des Wochengeldbezugs.

Schwerarbeitspension

Für Personen, die lange Jahre in besonders belastenden Berufen tätig waren, gibt es die Möglichkeit der Schwerarbeitspension. Diese kann ab dem 60. Lebensjahr beansprucht werden, falls 540 Versicherungsmonate und 120 Monate Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren nachgewiesen werden können.

Achtung Abschläge

Bei allen Varianten einer vorzeitigen Pension ist zu beachten, dass es im Vergleich zur regulären Alterspension zu einem finanziellen Abschlag kommt. Dieser Pensionsabschlag bleibt dauerhaft wirksam und verringert die monatliche Pensionszahlung. Eine frühzeitige Beratung durch die Fachleute der steirischen Arbeiterkammer kann helfen, die individuell beste Lösung zu finden und finanzielle Nachteile zu minimieren. 

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