Das Gesundheitsberuferegister
Das Register wertet Gesundheitsberufe auf: Nur wer entsprechende Qualifikationen hat, wird aufgenommen.
Für die Registrierung benötigen Sie einen ausgefüllten Antrag, einen Reisepass, ein Zeugnis/Diplom oder einen Bescheid und ein Passfoto. Zusätzlich müssen Sie ein ärztliches Attest von einer Ärztin bzw. einem Arzt für Allgemeinmedizin oder einem Facharzt für Innere Medizin und einen Nachweis der Vertrauenswürdigkeit vorlegen. Der Nachweis der Vertrauenswürdigkeit (z. B. Strafregisterbescheinigung) ist aus Österreich und allen jenen Staaten vorzulegen, in denen Sie sich in den letzten fünf Jahren länger als sechs Monate aufgehalten haben. Dieser Nachweis und das ärztliche Attest dürfen nicht älter als drei Monate sein. Ebenso ist ein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse erforderlich, sofern sich diese nicht aus der Ausbildung oder dem Berufsweg ergeben.
Sie können einen Termin ausmachen, um sich in Ihrer AK zu registrieren. Alle Anträge, Formulare und Downloads für die Registrierung finden Sie in der Infobox. Außerdem können Sie sich selbst mit der Bürgerkarte registrieren.
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