Die AK Steiermark ist Registrierungebehörde für das Gesundheitsregister.
Die AK Steiermark ist Registrierungebehörde für das Gesundheitsregister. © -, AK Stmk

Register für Gesundheitsberufe: So geht's

Für die Registrierung benötigen Sie einen ausgefüllten Antrag, einen Reise­pass, ein Zeugnis/Diplom oder einen Bescheid und ein Passfoto. Zusätzlich müssen Sie ein ärztliches Attest von einer Ärztin bzw. einem Arzt für Allge­meinmedizin oder einem Facharzt für Innere Medizin und einen Nach­weis der Vertrauenswürdigkeit vorlegen. Der Nachweis der Vertrauens­wür­digkeit (z. B. Strafregisterbescheinigung) ist aus Österreich und allen jenen Staaten vorzulegen, in denen Sie sich in den letzten fünf Jahren länger als sechs Monate aufgehalten haben. Dieser Nachweis und das ärztliche Attest dürfen nicht älter als drei Monate sein. Ebenso ist ein Nach­weis über deutsche Sprachkenntnisse erforderlich, sofern sich diese nicht aus der Ausbildung oder dem Berufsweg ergeben. 

Termin zur Registrierung in der AK


Möglichkeiten der Registrierung

Sie können einen Termin ausmachen, um sich in Ihrer AK zu registrieren. Alle Anträge, Formulare und Downloads für die Registrierung finden Sie in der Infobox. Außerdem können Sie sich selbst mit der Bürgerkarte registrieren.



Downloads

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Kontakt

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Abteilung Pflege und Betreuung
05-7799-2225

gbr@akstmk.at

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