Mobbingversuch: Fahrer behielt Recht und Job
Nach einem Streit wurde ihm nahegelegt, sich eine andere Stelle im Unternehmen zu suchen. Als er sich weigerte, wurde der Kraftfahrer gekündigt.
Seit 1993 war ein Südsteirer in dem Ladenbau-Unternehmen und als Montageleiter beschäftigt. Die Langzeitversicherungspension, auch als "Hacklerregelung" bekannt, war für ihn in greifbarer Nähe. Doch kurz bevor er sein Dienstverhältnis regulär beenden konnte, wurde der 65-Jährige entlassen. "Bis dato konnte ein Fehlverhalten nicht belegt werden", sagt AK-Jurist Lorenz Kavallar. Der Arbeitsrechtsexperte wurde mit dem Fall betraut, denn der über Jahrzehnte loyale Mitarbeiter ließ sich die Entlassung, 15 Tage vor seinem Pensionsantritt, nicht gefallen.
Eine Kündigungsentschädigung und die ihm zustehende Abfertigung alt in Höhe von gesamt knapp 46.500 Euro wurden eingeklagt. Kavallar: "Mit Erfolg. Der Dienstgeber hatte schlicht weg die Einspruchsfrist versäumt und sohin sich und zu spät gegen die Forderung gewehrt." Wegen des nicht rechtzeitig angeführten Einspruchs wurde der in der Mahnklage enthaltene Zahlungsbefehl rechtskräftig. Ein Wiedereinsetzungsantrag des Arbeitgebers wurde zurückgewiesen, weil die Fristversäumnis bei gehöriger Sorgfalt vermeidbar gewesen wäre. So wurden dem Montagetischler letztlich nicht nur der ausstehende Betrag, sondern auch die Verzugszinsen bezahlt. Weiters hatte der ehemalige Dienstgeber die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen.
Das heißt, der Unternehmer musste sein Vorgehen teuer bezahlen: Insgesamt musste er seinem Ex-Mitarbeiter rund 51.000 Euro bezahlen. "Das Geld konnte noch vor Weihnachten überwiesen werden, das hat auch uns sehr gefreut", so Kavallar, der den 65-Jährigen mit folgenden Worten sinngemäß zitiert: "Der Dienstnehmer war sich sicher, dass am Ende doch die Gerechtigkeit siegt."
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