Angst vor Virus: Arzt entließ Sekretärin
Mit der Angst einer Mitarbeiterin, sich mit Corona zu infizieren, konnte ein Arzt nicht umgehen: Er entließ sie. Dabei wollte sie nur Dienst tauschen.
Eine bekannte Lebensmittelkette kündigte eine 50-jährige Oststeirerin ohne Vorwarnung. Mithilfe der Arbeiterkammer Steiermark erhielt sie neben der gesetzlichen Abfertigung eine Entschädigung von 23.500 Euro.
Die Teilzeitbeschäftigte war seit 25 Jahren in der Verwaltung eines großen Handelsunternehmens tätig, als ihr plötzlich die Kündigung auf den Tisch gelegt wurde. Die 50 Jahre alte Oststeirerin nahm sofort Kontakt mit der Arbeiterkammer auf.
"Wir haben die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit vor dem Arbeits- und Sozialgericht angefochten", schildert AK-Arbeitsrechtsexperte Thorsten Bauer. Eine Kündigung kann wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden, wenn die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate beschäftigt war und der Betriebsrat der Kündigung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Bauer erklärt: "Das Gericht überprüft die gesamte soziale Situation der Betroffenen, wie etwa Chancen des beruflichen Wiedereinstiegs am Arbeitsmarkt, die damit verbundenen Verdiensteinbußen, die Familiensituation und ein gegebenenfalls sonstiges Einkommen."
Neben der gesetzlichen Abfertigung schloss der AK-Jurist einen Vergleich mit dem Handelsunternehmen über eine Abgangsentschädigung von 23.500 Euro, wodurch sich schlussendlich eine Gesamtsumme von rund 63.000 Euro für die Teilzeitbeschäftigte ergab. "Es war gut, dass sich die Arbeitnehmerin sofort bei uns gemeldet hat, da die Kündigung grundsätzlich spätestens zwei Wochen, nachdem man sie erhalten hat, angefochten werden muss", so der Arbeitsrechtsexperte.
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