28.000 Euro konnten wir für eine Verkäuferin vor Gericht erstreiten.
Die AK konnte einer oststeirischen Handelsangestellten zu ihrer Abfertigung und einer Entschädigung verhelfen. © Robert Kneschke / stock.adobe.com, AK Stmk
31.08.2020

Rauswurf nach 25 Jahren: Oststeirerin bekam 23.500 Euro Entschädigung

Eine bekannte Lebensmittelkette kündigte eine 50-jährige Oststeirerin ohne Vorwarnung. Mithilfe der Arbeiterkammer Steiermark erhielt sie neben der gesetzlichen Abfertigung eine Entschädigung von 23.500 Euro.

Die Teilzeitbeschäftigte war seit 25 Jahren in der Verwaltung eines großen Handelsunternehmens tätig, als ihr plötzlich die Kündigung auf den Tisch gelegt wurde. Die 50 Jahre alte Oststeirerin nahm sofort Kontakt mit der Arbeiterkammer auf.

Interessen abwägen

"Wir haben die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit vor dem Arbeits- und Sozialgericht angefochten", schildert AK-Arbeitsrechtsexperte Thorsten Bauer. Eine Kündigung kann wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden, wenn die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate beschäftigt war und der Betriebsrat der Kündigung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Bauer erklärt: "Das Gericht überprüft die gesamte soziale Situation der Betroffenen, wie etwa Chancen des beruflichen Wiedereinstiegs am Arbeits­markt, die damit verbundenen Verdiensteinbußen, die Familiensituation und ein gegebenenfalls sonstiges Einkommen."

Sofort bei der AK melden

Neben der gesetzlichen Abfertigung schloss der AK-Jurist einen Vergleich mit dem Handelsunternehmen über eine Abgangsent­schädigung von 23.500 Euro, wodurch sich schlussendlich eine Gesamtsumme von rund 63.000 Euro für die Teilzeitbeschäftigte ergab. "Es war gut, dass sich die Arbeitnehmerin sofort bei uns gemeldet hat, da die Kündigung grundsätzlich spätestens zwei Wochen, nachdem man sie erhalten hat, angefochten werden muss", so der Arbeitsrechtsexperte. 

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