Ersatzruhe
Eine wöchentliche Ruhezeit von durchgehend 36 Stunden steht allen zu. Wird sie einmal nicht eingehalten, haben Sie Anspruch auf Ersatzruhe.
Eigentlich war der Steirer bei der Bäckerei geringfügig als Fahrverkäufer für elf Stunden pro Woche angemeldet. In Wirklichkeit kam er in dem halben Jahr, das er dort beschäftigt war, im Durchschnitt zusätzlich auf 130 Mehr- und Überstunden pro Monat. Zudem wurde er unter dem Kollektivvertrag bezahlt, erhielt weder die darin vorgesehenen Zulagen noch Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Als er dann im Krankenstand war, kündigte ihn der Arbeitgeber, weil er zuvor seine Ansprüche geltend gemacht hat. Das Ganze gipfelte schließlich darin, dass ihn der Bäckerei-Chef wegen Veruntreuung anzeigte. Von diesem Vorwurf wurde er inzwischen freigesprochen.
Der Mann ließ sich nicht einschüchtern und wandte sich an die AK. Diese erstritt bisher 8.500 Euro vor Gericht für ihn. "Um 4.500 Euro kämpfen wir noch", so AK-Arbeitsrechtsexperte Stefan Hinteregger. Aufgrund der bisherigen Verfahrensdauer von sechs Monaten werden zusätzlich noch rund 1.000 Euro an Zinsen dazukommen. "Ratsam ist, sich bei Arbeitsantritt den Dienstzettel oder -vertrag aushändigen und bei uns prüfen zu lassen", so der Experte.
Tipp/Hinweis/Achtung
Wenn Stunden nicht ausgezahlt werden, bitte sofort zu uns kommen, das hierfür zustehende Entgelt kann unter Umständen verfallen.
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Tiefenberatung
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