Die Hitzebelastung am Arbeitsplatz wird durch den Klimawandel in den kommenden Jahren noch zunehmen.
Die Hitzebelastung am Arbeitsplatz wird durch den Klimawandel in den kommenden Jahren noch zunehmen. © StockPhotoPro - stock.adobe.com, AK Stmk
4.9.2023

Klimawandel: Arbeitsplätze müssen klimafit werden

Die Folgen des Klimawandels sind für immer mehr Beschäftigte zu spüren. Bei hohen Temperaturen sinkt die Produktivität, zugleich steigt das Risiko von Arbeitsunfällen. Doch noch immer gibt es keine verbindlichen Hitze-Grenzwerte – weder für Arbeitsstätten noch für Arbeiten im Freien. Die Arbeiterkammer will das ändern.

Die österreichische Arbeitsstättenverordnung sieht zwar für die Wintermonate Regelungen zu konkreten Raumtemperaturen vor. Was den Sommer betrifft, ist die Situation allerdings anders: "Die Regelungen in der Arbeitsstättenverordnung für die Sommermonate sind völlig unbestimmt und sind kaum konkreter als die Empfehlungen der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung aus dem Jahr 1951 – diese ist hoffnungslos veraltet, da die Bestimmungen den mittlerweile völlig anderen Klimabedingungen schlicht nicht mehr Rechnung tragen", betont Karl Schneeberger, Leiter der AK-Arbeitnehmerschutzabteilung. Aus Sicht der Arbeiterkammer sind daher neue Schutzbestimmungen, die selbstverständlich auch Arbeiten im Freien umfassen müssen, dringend notwendig. Der Gesetzgeber muss, unter Einbindung der Sozialpartner, verbindliche Hitze-Grenzwerte am Arbeitsplatz und damit einhergehende Schutzmaßnahmen für Beschäftige festlegen.

Ersatzarbeitsplätze oder zusätzliche Pausen

Konkret soll es abgestufte Schutzmaßnahmen ab 25 Grad in Innenräumen geben, um die Gesundheit der Beschäftigten vor Hitze in Arbeitsräumen besser zu schützen – beispielsweise Durchlüftung, Dämmungen, Beschattung oder Kühl- bzw. Klimaanlagen. Reichen alle von Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber umgesetzten baulichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen nicht aus, um die Hitzebelastung entsprechend zu senken, müssen – ab 30 Grad – Ersatzarbeitsplätze oder zusätzliche bezahlte Pausen geschaffen werden. Solange die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber keine kühlere Alternative anbietet, sollte als letzte Konsequenz bezahlt hitzefrei gelten. Am Bau gilt bereits eine Hitzefrei-Regelung, und zwar ab 32,5 Grad im Schatten. Aber: Ob hitzefrei gewährt wird, entscheidet ausschließlich die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber. Die Kosten werden den Betrieben von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse refundiert. Dennoch nutzen nur wenige Firmen die Regelung: 2022 durfte nur jeder vierte Bauarbeiter bei starker Hitze seine Arbeit beenden. Die AK fordert daher einen Rechtsanspruch auf hitzefrei.

Arbeitstag darf nicht länger werden

Auch bei der Gestaltung der Arbeitszeit muss darauf geachtet werden, Belastungen durch Hitze am Arbeitsplatz so gering wie möglich zu halten. Keine Lösung sind geteilte Dienste mit langen Pausen und einem insgesamt deutlich längeren Arbeitstag – dies erschwert letztlich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bis es ein "klimafittes Arbeitsrecht" gibt, hilft die Arbeiterkammer weiter: So hat die AK Wien in der neuen Broschüre "Arbeiten im Klimawandel" häufig gestellte Fragen von Beschäftigten gesammelt und beantwortet.

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