Es gibt keine Teilkrankenstände. Was es gibt, ist Wiedereingliederungsteilzeit.
Es gibt keine Teilkrankenstände. Was es gibt, ist Wiedereingliederungsteilzeit. © Elnur-stock.adobe.com, AK Stmk

Kein Arbeiten im Krankenstand

Arbeiten im Krankenstand? Immer wieder taucht in der Wirtschaft die For­derung nach Teilkrankenständen auf – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen, soweit möglich, trotz Krankheit arbeiten. AK-Expertin Biljana Bauer stellt dazu klar: "Es gibt keine Teilkrankenstände, ein Teilkrankenstand ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Auch das Modell der Wie­der­ein­glie­de­rungs­teil­zeit ist nicht dafür gedacht."

Wer entscheidet über Arbeitsfähigkeit?

Die Wiedereingliederungsteilzeit soll es Beschäftigten nach (längeren) Kran­ken­ständen ermöglichen, langsam wieder in den Arbeitsalltag zu­rück­zu­keh­ren. Die reguläre Arbeitszeit wird dabei um 25 bis 50 Prozent reduziert, von der Krankenkasse gibt es zur – teilweisen – Abdeckung der Ein­kom­mens­ver­lus­te ein Wiedereingliederungsgeld. Dieses Modell, in das auch die jeweiligen Betriebsräte eingebunden sind, funktioniert laut Bauer "sehr gut". Die AK-Expertin betont jedoch: "Die Wiedereingliederungsteilzeit ist dafür gedacht, dass jemand, der arbeitsfähig ist, sich langsam wieder in den Arbeitsprozess eingliedert." Und: "Der zuständige Sozialversicherungsträger und die Haus­ärz­tin­nen bzw. Hausärzte haben laut Gesetz zu entscheiden, ob jemand ar­beits­fä­hig ist oder nicht."

Gesundheitsdaten besonders geschützt

Bauer verweist darauf, dass Gesundheitsdaten besonders hohen Schutz genießen: "Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben nicht das Recht zu wissen, welche Krankheit die Beschäftigten haben." Dennoch geben Beschäftigte oft gegen ihren Willen diese Daten heraus. "Beschäftigte wollen teilweise überprüfen, ob jemand trotz Krankenstand auch andere Tätigkeiten im Betrieb ausüben kann – doch dazu haben sie kein Recht. Beschäftigte kön­nen auch nicht gezwungen werden, sich z.B. von Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern untersuchen zu lassen. Wenn der behandelnde Hausarzt oder die zuständige Sozialversicherung eine Arbeitsunfähigkeit feststellt, haben Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner kein Recht, die Beschäftigten gesundzuschreiben."

Positive Betriebskultur wichtig

Dass viele Menschen trotzdem krank arbeiten gehen, hat laut Bauer mit steigendem Druck im Job sowie mit der Angst vor dem Verlust des Ar­beits­platzes zu tun. In Unternehmen, in denen eine positive Betriebskultur und ein verantwortungsvoller Umgang mit der Gesundheit der Beschäftigten herrsche, "gibt es mit diesem Thema kein Problem".

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