Säumnisbeschwerde
Grundsätzlich hat das Finanzamt laut Bundesabgabenordnung sechs Monate Zeit, einen Antrag zu bearbeiten. Nach Ablauf der sechs Monate haben betroffene Antragsteller:innen die Möglichkeit, beim Bundesfinanzgericht eine Säumnisbeschwerde einzureichen. Die Arbeiterkammer hat dazu eine Musterbeschwerde erstellt,