2-G-Regel in Fitnessstudios
Aufgrund der 2-G-Regelung dürfen nicht geimpfte Konsumentinnen und Konsumenten aktuell nicht mehr ins Fitnessstudio oder in die Sauna. Während dieser Zeit können Betroffene ihren Abovertrag nicht nutzen und müssen daher kein Entgelt bezahlen. Mit diesem Musterbrief können Konsumentinnen und Konsumenten dies ihrem Fitnessstudio offiziell mitteilen. HerausgeberIn:
AK Steiermark
Datum/Jahr:
2021