Streikende sind in Österreich grundrechtlich geschützt.
Streikende sind in Österreich grundrechtlich geschützt. © NVB Stocker - stock.adobe.com, AK Stmk
14.11.2023

Die sieben wichtigsten Streik-Infos

Ist ein Streik erlaubt? Was tun, wenn die Polizei kommt? Muss ich Angst um meinen Job haben? Hier die wichtigsten Infos bei einem Streik.

Ist die Teilnahme an einem Streik erlaubt?

Ein Streik und die Teilnahme an einer kollektiven Arbeitsniederlegung sind in Österreich grundrechtlich geschützt. Der Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) steht im Verfassungsrang und garantiert das Recht, Gewerkschaften zu bilden und sich als solche zu betätigen. Zu diesem Recht gehört auch, in wichtigen Fällen Kampfmaßnahmen zu setzen. Ein wichtiger Grund für einen Streik sind die Festlegung von besseren Arbeits- und Entgeltbedingungen in einem Kollektivvertrag.

Beendet ein Streik das Arbeitsverhältnis?

Die Teilnahme an einem Streik führt zu keiner Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Während eines Streiks ruhen die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, es besteht keine Pflicht zur Arbeitsleistung, der Entfall des Entgelts ist möglich. Eine Entlassung oder eine Kündigung wegen einer legitimen Streikteilnahme ist rechtswidrig und kann bei Gericht angefochten werden. Es handelt sich um ein verpöntes Motiv im Sinne des § 105 Abs. 3 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG).

Ich möchte bei einem Streik nicht mitmachen, geht das?

Die Teilnahme an einem Streik ist eine persönliche Entscheidung. Man sollte aber zumindest das Gespräch mit den Streikenden suchen, denn letztlich geht es um Solidarität und um mögliche Verbesserungen der eigenen Arbeits- und Entgeltbedingungen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Sicherheitsbehörden zu Hilfe ruft?

Die Betriebsstreikleitung informiert die Sicherheitsbehörden darüber, dass es sich um die Ausübung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts handelt. Führt das Gespräch mit den Beamten zu keinem Erfolg, ist die Zentrale Streikleitung zu kontaktieren: Diese führt das Gespräch mit den Sicherheitsbehörden weiter.

Ich bin Leiharbeitskraft, kann ich auch streiken?

Auch überlassene Beschäftigte dürfen an Kampfmaßnahmen teilnehmen. Werden sie vom Überlasser zurückberufen, haben sie allerdings dieser Rückberufung Folge zu leisten. Der Einsatz von Leiharbeitskräften zum Streikbrechen ist gesetzlich ausdrücklich verboten.

Was ist, wenn ich während eines Streiks Urlaub habe oder krank bin?

Während einer Dienstverhinderung wie einem Urlaub oder einer Krankheit hat man auch während eines Streiks vollen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Der Chef droht uns mit einer Haftung für den Produktionsausfall. Zu Recht?

Nein. Für einen Schadenersatz des Arbeitgebers wegen des Produktionsausfalls während eines Streiks haftet die oder der Einzelne nicht.

Auch die Gewerkschaft hilft weiter

Angesichts der aktuellen Situation hinsichtlich der Streiks in der Metallindustrie zeigt sich auch, wie wichtig die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist. Bei etwaigen Fragen wenden Sie sich auch an Ihre Gewerkschaft - weitere Infos gibt es hier und hier.

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