Kurzsichtige Regelung bei Kurzarbeit
Die Regelung zum Mutterschutz nach der Kurzarbeit, die eigentlich zum Wohl betroffener Frauen gedacht war, kann auch zur Falle werden. Die AK hilft.
Nachdem eine Südsteirerin für rund neuneinhalb Monate ein Praktikum absolviert hatte, schloss sie zehn Tage nach Ende ihres Praktikums einen Arbeitsvertrag über 35 Stunden pro Woche als medizinische Masseurin ab. Trotz des vorangegangenen Praktikums war im Arbeitsvertrag eine Probezeit von einem Monat vereinbart. Kurz nach Beginn des Arbeitsverhältnisses erfuhr die 30-Jährige von ihrer Schwangerschaft und meldete diese ihrem Arbeitgeber. Während sich die werdende Mutter aufgrund von Komplikationen im Krankenstand befand, wurde sie von ihrem Vorgesetzten aufgefordert, ins Büro zu kommen.
Ihr Chef wollte die einvernehmliche Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses in der Probezeit. Die Südsteirerin stimmte aber nicht zu. Daraufhin löste der Arbeitgeber das Dienstverhältnis "aus wirtschaftlichen Gründen". "Die Auflösungserklärung erfolgte somit unmittelbar nach und offensichtlich wegen Bekanntgabe der Schwangerschaft", schildert AK-Frauenexpertin Bianca Liebmann-Kiss. Die werdende Mutter erhielt im Zuge eines Gerichtsverfahrens einen Schadenersatz in Höhe von 7.150 Euro.
Broschüren
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0