Durch einen Jobwechsel verlor Mathias Kahr den Anspruch auf einen Papamonat und jegliche finanzielle Unterstützung.
Durch einen Jobwechsel verlor Mathias Kahr den Anspruch auf einen Papamonat und jegliche finanzielle Unterstützung. © Derler, AK Stmk
5.6.2023

Aus Papamonat wurde unbezahlter Urlaub

Immer noch nehmen nur wenig Väter nach der Geburt ihres Kindes einen Papamonat in Anspruch. Doch wie komplex die Voraussetzungen zum Teil auch sind, zeigt der Fall von Mathias Kahr.

Als die Geburt seiner zweiten Tochter im März 2023 bevorstand, kam ein Papamonat für Mathias Kahr zunächst nicht in Frage. Immerhin hatte der 30-jährige Architekt erst einige Monate zuvor den Job gewechselt und wollte beruflich durchstarten. Doch als sich der Beginn seines nächsten Auftrages verzögerte, stellte sich der Papamonat als eine ideale Überbrückungszeit dar.

Rechtsanspruch auf Papamonat

Generell besteht beim Papamonat ein arbeitsrechtliche Anspruch auf die einmonatig Freistellung vom Dienstverhältnis anlässlich der Geburt des Kindes. Als finanzielle Unterstützung erhält man in dieser Zeit den Familienzeitbonus (FZB) in Höhe von rund 720 Euro, der beim Sozialversicherungsträger beantragt werden muss.

Jobwechsel wurde zum Verhängnis

Um sich über die Voraussetzungen genauer zu informieren, ließ sich Kahr bei der AK beraten. Hier stellte sich heraus, "dass mir ein fataler 'Fehler' unterlaufen ist", so der 30-Jährige. Zwischen Ende seines alten Jobs und Begin seines neuen lagen nämlich 15 Tage, in denen er abgemeldet war. "Und das war genau ein Tag zu viel." Denn der Bezieher des Familienzeitbonus muss in den letzten 182 Tage vor Bezugsbeginn vollversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Unterbrechungen von maximal 14 Tagen sind erlaubt. Es dürfen in diesem Zeitraum auch keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein.


Viele Fragen und Tücken

So fiel Kahr schließlich wegen eines Tages um jeden Anspruch um. "Natürlich steht man da und ist eigentlich erschüttert", schildert der Architekt. "Ich habe immer neben dem Studium gearbeitet. Diese knapp zwei Wochen waren
das erste Mal, dass ich mich zurückgenommen habe und Zeit mit der Familie verbracht habe." Auch bei anderen Beratungen der AK zeigt sich, dass es beim Papamonat immer wieder zu Verwirrung kommt. So etwa beim Thema Meldefristen: Denn der Papamonat ist frühestens vier, spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin der Firmenleitung zu melden. Weiters ist der genaue Geburtstermin bekannt zu geben. Wichtig ist auch, dass innerhalb vor einer Woche nach der Geburt der genaue Antrittszeitpunkt mitgeteilt werden muss. Dieser muss so gewählt werden, dass der Papamonat innerhalb der Schutzfrist der Mutter liegt.

Unbezahlte Zeit mit der Familie

Schlussendlich wollte Kahr sich die Zeit mit der Familie nicht entgehen lassen und nahm nach der Geburt seiner zweiten Tochter Laura für vier Wochen unbezahlten Urlaub: "Anders als beim Papamonat musste ich mich dafür um fast 600 Euro selbst versichern." Der 30-Jährige spricht sich ganz klar für einfachere Lösungen für Väter aus. Seine Entscheidung bereut er aber keinesfalls: "Die Zeit mit seinen Kinder bekommt man nicht zurück. Die hat man nur einmal im Leben."

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