Karenz-Regelung
Die Elternkarenz beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist. Sie müssen die Karenzdauer schriftlich beim Arbeitgeber bekannt geben.
Karenz und Kinderbetreuungsgeld ist nicht das Gleiche. AK-Expertin Birgit Klöckl erklärt. Fragen? frauenreferat@akstmk.at oder 05-7799-2590.
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Musterbriefe
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