Zuverdienst zum Kinderbetreuungsgeld
Wie viel Sie dazuverdienen dürfen und wie Sie arbeitsrechtlich geschützt sind.
Einkommensschwache Familien und Alleinerzieher:innen erhalten zum Kinderbetreuungsgeld eine Beihilfe.
BEACHTEN SIE
Die Beihilfe gebührt nicht beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld.
Der Zuschuss beziehungsweise die Beihilfe sind beim zuständigen Sozialversicherungsträger zu beantragen.
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