Sonderwochengeld
Frauen, die schwanger werden, während sie in Karenz sind, aber kein KBG mehr beziehen, hatten keinen Anspruch auf Wochengeld. Das wurde nun geändert.
Dass für erheblich behinderte Kinder ein Anspruch auf eine erhöhte Familienbeihilfe besteht, ist ein Umstand, der nicht immer bekannt ist. Durch einen Beitrag auf dem Facebook-Kanal der Arbeiterkammer Steiermark wurde eine Erwachsenenvertreterin auf die Thematik aufmerksam. Sie kümmert sich seit Jahrzehnten um die Anliegen einer Steirerin, seitdem diese 18 Jahre alt war. Die Frau kann weder lesen noch schreiben. Auch die Kommunikation ist nur sehr eingeschränkt möglich, da sie kaum sprechen kann.
"Voraussetzung für die erhöhte Familienbeihilfe ist eine Behinderung von mindestens 50 Prozent oder der Umstand, dass die Person dauerhaft außerstande ist, für sich selbst zu sorgen“, erklärt Lisa Wassner, Expertin der AK-Abteilung Frau, Beruf und Familie. Um die erhöhte Familienbeihilfe zu erhalten, die zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt wird, muss der Behinderungsgrad vom Sozialministeriumservice bescheinigt werden.
Obwohl die Steirerin eine Behinderung im Ausmaß von 80 Prozent hat, wurde der Antrag, den die Erwachsenenvertreterin für sie kürzlich einreichte, abgelehnt. Die Erwachsenenvertreterin wandte sich daraufhin an die AK. "Durch die Einbringung unseres Rechtsmittels gegen die Ablehnung wurde der Frau die erhöhte Familienbeihilfe doch noch zugesprochen", so Wassner. Die Steirerin erhielt die maximal mögliche Rückzahlung der Leistung für fünf Jahre. Diese beläuft sich auf knapp 26.000 Euro. Zusätzlich bekommt die Frau nun auch weiterhin die Familienbeihilfe sowie den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe.
Broschüren & Infos
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0