Dazuverdienen zum "Einkommensabhängigen" erleichtert
Mit Jänner 2022 gilt eine höhere Zuverdienstgrenze zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld: 7.600 statt 7.300 Euro pro Jahr.
Unmittelbar nach der Geburt seines Kindes beendete ein Obersteirer sein Dienstverhältnis in Großbritannien und kehrte nach Österreich zurück. Der Controller unterbrach seine Arbeit und beantragte für sechs Monate einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Auf mehrmaliges Nachfragen des 39-Jährigen teilte ihm die Krankenversicherungsanstalt immer nur mit, dass die Beschaffung der Unterlagen aus Großbritannien länger dauere. Erst nach knapp drei Jahren erhielt er dann einen negativen Bescheid.
Der enttäuschte Mann wandte sich an Arbeitsrechtsexpertin Simone Grebenjak von der AK Leoben, die Klage vor Gericht einbrachte. Die Versicherungsanstalt begründete die Ablehnung damit, dass der Controller keiner krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung in Großbritannien nachgegangen sei. "Tatsächlich ist es so, dass die Krankenversicherung dort nicht direkt mit der Beschäftigung zusammenhängt", so Grebenjak. Das Landesgericht folgte der Argumentation der AK: Hätte der 39-Jährige dieselbe Tätigkeit in Österreich ausgeübt, hätte er zweifellos Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Da sich der Fall vor dem Brexit ereignete, galt noch EU-Recht: "Demzufolge sind gleichartige ausländische Dienstverhältnisse in Österreich anzurechnen bzw. gleichzustellen, ansonsten wäre dies eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes", sagt Grebenjak. Der Obersteirer erhielt schließlich eine Nachzahlung von rund 12.500 Euro.
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