Karenz-Regelung
Die Elternkarenz beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist. Sie müssen die Karenzdauer schriftlich beim Arbeitgeber bekannt geben.
Christina Poppe-Nestler aus dem AK-Frauenreferat erklärt, wie lange Papa und Mama gleichzeitig in Karenz daheim bleiben dürfen und worauf geachtet werden muss. Wenn Sie mehr Informationen möchten, vereinbaren sie gerne einen Termin: frauenreferat@akstmk.at oder 05-7799-0.
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Musterbriefe
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