Mutterschutz-Regelung
Schwangere Dienstnehmerinnen haben Anspruch auf Mutterschutz: Wie lange und in welchen Fällen Sie freigestellt sind und wann Sie Wochengeld erhalten.
Regelmäßige Überstunden und Wochenenddienste müssen in die Berechnung des Wochengeldes einfließen, hat der OGH entschieden. Betroffene Frauen können bis zu zwei Jahre nach Beginn ihres Mutterschutzes ihr Geld zurückfordern.
Vor der Schwangerschaft hat Lisa M. gut verdient: Regelmäßige Überstunden sowie das Entgelt für Sonn- und Feiertagsdienste haben ihr eher bescheidenes Grundgehalt aufgewertet. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft arbeitete sie dann zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz ihres Babys nur mehr ihre Normalarbeitszeit von 38,5 Wochenstunden. Wochenends war sie gar nicht mehr im Einsatz. Finanziell bedeutete das einen spürbaren Verlust für sie. Auch das Wochengeld, das ihr ab acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin im vergangenen Februar zustand, orientierte sich nur am Grundgehalt. Doch vor kurzem bekam Lisa M. den Tipp, dass sich die Sachlage durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes geändert haben soll.
"Das ist korrekt", bekräftigt AK-Frauenreferentin Bernadette Pöcheim. "Eine Lehrerin ist mit Unterstützung der Arbeiterkammer bis zum OGH gegangen und hat durchgesetzt, dass ihr Wochengeld rückwirkend um den Betrag der regelmäßig erbrachten Mehrdienstleistung erhöht wurde. Mit dieser Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof aber auch allen anderen Frauen, die aufgrund des Wegfalls üblicherweise geleisteter Überstunden ein wesentlich niedrigeres Wochengeld erhalten hatten, die Möglichkeit eröffnet, bei ihrem Sozialversicherungsträger eine Neuberechnung zu fordern."
Betroffene Mütter, deren Mutterschutz vor maximal zwei Jahren begonnen hat, sollten die Gelegenheit dazu nutzen: Immerhin steht das Wochengeld für mindestens 16 Wochen zu, im Falle einer Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder eines Kaiserschnittes sogar länger. Da kann sich der Differenzbetrag schon summieren. "AK-Mitglieder können im Vorfeld auch gerne unsere kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen", betont Pöcheim. "Zudem werden wir in Zukunft ein Auge darauf haben, dass die Arbeits- und Entgeltbestätigungen entsprechend neu gestaltet werden, damit regelmäßig geleistete Überstunden, Sonn- und Feiertagsentgelte deutlich herauszulesen sind und nicht so leicht vergessen werden können."
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