Fallen beim Kinderbetreuungsgeld
Beim Kinderbetreuungsgeld gibt es viele Stolpersteine: von der Wahl der richtigen Variante über Fristen bis zu Zuverdienstgrenzen.
Zurück aus der Karenz und gleich in Kurzarbeit – das erlebte eine Mutter, die im heurigen April aus der Babypause in den Job zurückgekehrt ist. Trotz Kurzarbeit bekam sie als Arbeitnehmerin deutlich mehr Geld als davor in der Karenz: Im Beruf verdiente sie 1.000 Euro monatlich, während ihr Kinderbetreuungsgeld zuvor 500 Euro ausgemacht hatte.
Nicht lange nach ihrem Wiedereinstieg wurde sie erneut schwanger, wobei sie nicht die volle Zeit bis zum Mutterschutz arbeiten gehen konnte, sondern vorzeitig freigestellt wurde. Eigentlich wäre ihr Wochengeld von jenem Verdienst berechnet worden, den sie in den vergangenen drei Monaten vor dem Antritt erhalten hat – inklusive anteiliger Sonderzahlungen. Weil sie in dieser Zeit aber in Kurzarbeit gewesen war, sollte sie wieder Zahlungen in der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes erhalten.
"Die Absicht hinter dieser Regelung ist grundsätzlich eine gute", betont die steirische AK-Frauenreferentin Bernadette Pöcheim. "Der Gesetzgeber wollte dafür sorgen, dass keine Frau aufgrund von Kurzarbeit weniger Wochengeld erhält und hat deshalb verfügt, dass der Verdienst vor der Kurzarbeit zur Berechnung herangezogen wird. Für die meisten Frauen ist das eine große Erleichterung." In diesem speziellen Fall – und er ist nicht der einzige – hat die Bestimmung jedoch dazu geführt, dass das Wochengeld nur in der Höhe des davor bezogenen Kinderbetreuungsgeldes ausbezahlt wird und die Arbeitnehmerin damit über die Monate Tausende Euro verliert.
Die betroffene Frau wandte sich an die Arbeiterkammer um Hilfe, die nun eine Klage gegen den Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse einbringen wird. "Wahrscheinlich gibt es nicht so viele Frauen, die in einer ähnlichen Situation sind. Aber diese sollten sich jedenfalls an uns wenden", rät die AK-Frauenreferentin.
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