Jobpause für Väter: Sicher durch Fristendschungel
Aktiv Vater sein und daneben auch zufriedener Arbeitnehmer – das erfordert eine gute Koordination. Wichtig dabei ist das Einhalten aller Fristen.
Väter, die sowohl einen Papamonat nehmen als auch in Elternkarenz gehen, sind derzeit finanziell benachteiligt. Mit Jahresbeginn 2023 ist eine Verbesserung geplant.
Tobias H. war voller Vorfreude, als er zum ersten Mal Papa wurde. Gleich nach der Geburt nahm er ein Papamonat in Anspruch und war auch fest entschlossen, die letzten drei Monate vor dem zweiten Geburtstag seines Kindes in Elternkarenz zu gehen. Ernüchtert war er, als er seine Karenz vier Monate vor Antritt melden wollte und sich zuvor noch im Gleichstellungsreferat der Arbeiterkammer beraten ließ.
"Wir mussten ihm leider sagen, dass er zwar wie geplant in Karenz gehen kann, ihm aber der ausbezahlte Familienzeitbonus von seinem Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld abgezogen wird", berichtet AK-Gleichstellungsreferentin Bernadette Pöcheim. "Der Familienzeitbonus, also jene rund 700 Euro, die ein Vater während des Papamonats bezieht, werden nämlich derzeit noch bei einer späteren Karenz vom Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld abgezogen." Ein unerklärlicher Missstand, der sicher nicht dazu beigetragen hat, dass mehr Väter eine Babypause vom Beruf machen. Bei Geburten ab Jahresbeginn 2023 soll die Rechtslage nun anders aussehen: Der Familienzeitbonus wird nicht mehr vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen. "Ein wichtiger Schritt in Richtung bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie", urteilt die Gleichstellungsreferentin. Und finanziell etwas besser bewertet soll der Familienzeitbonus auch noch werden.
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