27.6.2017

Urlaub von der Pflege des Nächsten

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80 Prozent der Pflegefälle in Österreich werden von Angehörigen betreut. Überwiegend sind es Frauen, die ihre Nächsten daheim pflegen und umsorgen – oft jahrelang. Was für professionelle Pflegekräfte selbstverständlich ist, nämlich eine Auszeit von der verantwortungsvollen und anstrengenden Tätigkeit, steht auch pflegenden Angehörigen zu, sagt AK-Pflegeexpertin Anika Tauschmann. "Das Sozialministeriumsservice bietet für pflegende Angehörige eine finanzielle Unterstützung für eine Ersatzpflege. Dabei ist es egal, ob die Ersatzpflege durch eine professionelle Kraft oder durch eine Privatperson erfolgt."

Eine Woche oder mehr

Nicht nur ein Urlaub wird anerkannt. Ein wichtiger Grund für bezahlte Ersatzpflege sind auch eine Krankheit, die etwa einen längeren Krankenhausaufenthalt notwendig macht, oder eine Kur. Die Ersatzpflege muss durchgehend zumindest eine Woche dauern. Liegt eine Demenzerkrankung vor oder handelt es sich um die Pflege Minderjähriger, kann die Ersatzpflegemaßnahme auch nur vier Tage dauern. Pro Jahr gibt es Zuschüsse für höchstens vier Wochen Ersatzpflege.

Überwiegende Pflege

Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass man seit mindestens einem Jahr einen Angehörigen überwiegend gepflegt, also mehr als die Hälfte der Pflege geleistet hat. Eine unterstützende Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste (wie mobile Dienste) schadet nicht. Die oder der zu pflegende Angehörige muss zumindest ein Pflegegeld der Stufe 3 bekommen (bei Demenzerkrankungen und Minderjährigen ab Pflegegeldstufe 1). Gewisse Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden.

Tatsächliche Kosten

Zu beachten ist, dass es finanzielle Hilfe nur gibt, wenn Kosten für die professionelle oder private Ersatzpflege nachgewiesen werden. Die maximale Höhe des Kostenersatzes richtet sich nach der jeweiligen Pflegegeldstufe und geht bis 2.500 Euro.

Die AK hilft beim Antrag

Der Antrag an das Sozialministeriumsservice ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Ersatzpflege zu stellen. Die Abteilung Pflege und Betreuung in der Arbeiterkammer (Tel. 05 7799) gibt gerne Auskunft und unterstützt bei der Beantragung der Ersatzpflege.

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