12.12.2017

Steuerreform betrifft auch Anlegerwohnungen

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Die Vermieterinnen und Vermieter einer sogenannten Anlegerwohnung sind steuerpflichtig, wenn der Gewinn mehr als 730 Euro pro Jahr ausmacht. Der Steuersatz für den Gewinn ist abhängig vom Einkommen, das sie bereits haben. Im Schnitt sind es an die 35 Prozent, die an Steuern nachgezahlt werden müssen.

Leitfaden der AK

Da die Steuerreform 2016 in puncto Anlegerwohnungen einige Veränderungen mit sich gebracht hat, hat die AK Steiermark dafür einen eigenen Leitfaden erarbeitet. Die Broschüre "Leitfaden für die Besteuerung von Vermietungen im Privatvermögen" kann unter steuer@akstmk.at bestellt werden.

Gebühr gefallen

Mit 11. November 2017 ist die Mietvertragsvergebührung gefallen. Dies gilt aber nur für die Vermietung zu Wohnzwecken und nicht im betrieblichen Sinn wie für Garagen, Abstellplätze oder Geschäftsräume. Mieterinnen und Mieter dürften sich damit nun zwischen 200 bis 300 Euro sparen.

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