16.5.2022

Homeoffice wird steuerlich erstmals berücksichtigt

Für Homeoffice gibt es beim Steuerausgleich automatisch einen Freibetrag bis zu 300 Euro. In der Veranlagung für das Vorjahr können aber auch Kosten für Laptop oder Büromöbel berücksichtigt werden.

Wer von zu Hause aus arbeitet, hat höhere Kosten für Strom, Heizung, Internet und Ähnliches. Manchmal ist es auch notwendig, sich einen Laptop oder Büromöbel selbst anzuschaffen. Diese Kosten konnten bis 2020 nur sehr eingeschränkt bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Das hat sich für die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2021 geändert. Der Arbeitgeber kann seit dem Vorjahr einen Kostenersatz bis zu drei Euro pro Arbeitstag im Homeoffice zahlen. Dieser Kostenersatz für bis zu 100 Tage ist steuer- und sozialversicherungsfrei, und das für maximal 100 Tage im Kalenderjahr – gesamt also bis zu 300 Euro. Als Homeoffice-Tage gelten jene Tage, an denen die gesamte berufliche Tätigkeit in der Wohnung ausgeübt wird.

Steuerausgleich 2021

Ab der Arbeitnehmerveranlagung 2021 werden pro Tag im Homeoffice pauschal drei Euro für bis zu 100 Tage als Werbungskosten anerkannt. Zahlt der Arbeitgeber steuerfreie Kostenersätze, reduzieren diese die Homeoffice-Pauschale, die als Werbungskosten anerkannt wird. Der Arbeitgeber meldet mit dem Jahreslohnzettel auch die Zahl der Homeoffice-Tage und die steuerfreien Kostenersätze, daher wird die Homeoffice- Pauschale automatisch steuermindernd berücksichtigt und muss nicht extra beantragt werden. Bei Ausgaben von mehr als 300 Euro, etwa für einen PC oder einen ergonomischen Arbeitsplatz in der Wohnung, können diese Mehrkosten zusätzlich als Werbungskosten abgesetzt werden.

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