Pension & Zuverdienst
Sie wollen zu Ihrer Pension dazuverdienen? Informieren Sie sich hier über die möglichen Auswirkungen auf Steuer, Sozialversicherung und Pensionsbezug.
Dazuverdienen zu Job oder Pension - das kann eine Steuernachforderung nach sich ziehen. Finden Sie heraus, ob Sie vielleicht etwas nachzahlen müssen - und wenn ja, wie viel.
Sie haben zwei oder mehrere Einkommen? Füttern Sie unseren Rechner mit Ihrem Bruttoeinkommen und finden Sie heraus, ob Sie mit einer Steuernachzahlung rechnen müssen und wenn ja, wie hoch diese ausfallen wird. Hier geht's zum Zuverdienstrechner
Hinweis
Der Zuverdienstrechner geht davon aus, dass Sie das ganze Jahr dazuverdienen. Haben Sie nur in einzelnen Monaten ein zweites Einkommen, dann können Sie für jeden Monat mit zwei Einkommen den monatlichen Betrag als Richtwert für die zu erwartende Nachzahlung heranziehen. Da die Steuer aber mit dem gesamten Jahreseinkommen berechnet wird, kann es in diesem Fall zu Abweichungen kommen. Außerdem werden persönliche Abschreibungen (z.B. Familienbonus) nicht berücksichtigt.
Zunächst müssen Sie Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen ermitteln. Das errechnet sich wie folgt:
Um Ihre Steuer für die laufenden Bezüge zu berechnen, müssen Sie nur Ihr errechnetes Jahreseinkommen in die Formel einsetzen.
Steuererpflichtiges Jahreseinkommen | Einkommensteuer 2023 in Euro (ohne Berücksichtigung von Absetzbeträgen) |
---|---|
bis 11.693 Euro | 0 |
11.693 bis 19.134 Euro | (Einkommen – 11.693) x 20 % |
19.134 bis 32.075 Euro | (Einkommen – 19.134) x 30 % + 1.488,20 |
32.075 bis 62.080 Euro | (Einkommen – 32.075) x 41 % + 5.370,50 |
62.080 bis 93.120 Euro | (Einkommen – 62.080) x 48 % +17.672,55 |
93.120 bis 1.000.000 Euro | (Einkommen – 93.120) x 50 % +32.571,75 |
über 1.000.000 Euro | (Einkommen – 1.000.000) x 55 % + 486.011,75 |
Steuerpflichtiges Jahreseinkommen | Einkommensteuer 2024 in Euro |
---|---|
bis 12.816 Euro | 0 |
12.816 bis 20.818 Euro | (Einkommen – 12.816) x 20 % |
20.818 bis 34.513 Euro | (Einkommen – 20.818) x 30 % + 1.600,40 |
34.513 bis 66.612 Euro | (Einkommen – 34.513) x 40 % + 5.708,90 |
66.612 bis 99.266 Euro | (Einkommen – 66.612) x 48 % +18.548,50 |
99.266 bis 1.000.000 Euro | (Einkommen – 99.266) x 50 % +34.222,42 |
über 1.000.000 Euro | (Einkommen – 1.000.000) x 55 % + 484.589,42 |
Wenn Ihr Einkommen im Jahr 2024 zwischen 18.499 Euro und 28.326 Euro beträgt, können Sie sich Ihren Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag mit dieser Formel ausrechnen:
Für 2023 gilt bei einem Einkommen zwischen 16.000 Euro und 24.500 Euro folgende Berechnungsformel:
Eventuell haben Sie auch Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag oder den Pendlereuro. Auch diesen können Sie noch von der Steuer abziehen. Erst der Betrag nach Abzug der Absetzbeträge ergibt die Jahressteuer für die laufenden Bezüge.
Zu dieser Steuer ist noch die Steuer für die Sonderzahlungen hinzuzurechnen.
Dafür gehen Sie folgendermaßen vor:
Die Steuer für die Sonderzahlungen beträgt dann 6 % dieser Bemessungsgrundlage. Für sehr hohe Sonderzahlungen (ab 25.000 Euro Sonderzahlungen jährlich) kommen höhere Steuersätze zur Anwendung.
Die Steuer der Sonderzahlungen und die Steuer für die laufenden Bezüge sind zu addieren. Das ergibt Ihre gesamte Jahressteuer.
Um herauszufinden, wie viel Sie davon nun für einen Zuverdienst ans Finanzamt nachzahlen müssen, ziehen Sie von Ihrer Jahressteuer die während des Jahres bezahlte Lohnsteuer ab (das ist die Lohnsteuer, die Ihnen bereits bei der Lohnverrechnung abgezogen wurde).
Brutto-bezug | Sozial-versicherung | Bereits einbehaltene Steuer | ||
---|---|---|---|---|
1. Arbeits-verhältnis | 2.000 Euro | 322,40 Euro | 81,14 Euro | |
2. Arbeits-verhältnis | 670 Euro | 101,30 Euro | 0,00 Euro | |
Gesamt | 2.670 Euro | 110,56 Euro |
Für die Steuerberechnung werden die beiden Gehälter zusammengezählt und davon die Sozialversicherung abgezogen:
Berechnung | |
---|---|
Buttobezüge ohne Sonderzahlungen | 32.040 Euro (2.670 Euro x 12) |
minus Sozialversicherungsbeiträge | 5.084,40 Euro (423,70 Euro x 12) |
Ergebnis | 26.955,60 Euro |
Davon abzuziehen ist noch das Pauschale für die Werbungkosten (132 Euro):
Berechnung | |
---|---|
26.955,60 Euro | |
minus | 132 Euro Werbungskostenpauschale |
Jahreseinkommen | 26.823,60 Euro |
Das Ergebnis (26.823,60 Euro) muss für die Steuerberechnung in die entsprechende Formel eingesetzt werden:
Berechnung | ||
---|---|---|
(26.823,60 Euro - 20.818 Euro) x 30 %) | + 1.600,40 Euro | = 3.402,08 Euro |
Die Steuer für die laufenden Bezüge des entsprechenden Jahres beträgt 3.795,08 Euro. Hiervon kann sie nun noch die Absetzbeträge abziehen.
Da sie ein Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis hat, kann sie von der Steuer den Verkehrsabsetzbetrag abziehen. Ihr Einkommen liegt zwischen 18.499 Euro und 28.326 Euro. Daher hat sie auch noch Anspruch auf einen anteiligen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag.
Berechnung für 2023 | |
---|---|
Steuer vor Absetzbeträgen | 3.402,08 Euro |
minus Verkehrsabsetzbetrag | 463 Euro |
minus Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag | 114,97 Euro |
Steuer für laufende Bezüge | 2.824,11 Euro |
Zusätzlich zu den laufenden Bezügen ist die Steuer für die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) zu berücksichtigen. Dafür werden die Sonderzahlungen addiert. Davon sind die Sozialversicherungsbeiträge und ein Steuerfreibetrag von 620 Euro abzuziehen.
Sonderzahlung | Sozialversicherung | Steuer | |
---|---|---|---|
1. Arbeits-verhältnis | 2 x 2.000 Euro = 4.000 Euro | 604,80 Euro | 166,51 Euro |
2. Arbeits-verhältnis | 2 x 670 Euro = 1.340 Euro | 189,20 Euro | 0,00 Euro |
Gesamt | 5.340 Euro | 794 Euro | 166,51 Euro |
Berechnung | |
---|---|
Bruttosonderzahlungen | 5.340 Euro |
Minus Sozialversicherungsbeiträge | 794 Euro |
ergibt | 4.546 Euro |
minus Steuerfreibetrag | 620 Euro |
ergibt | 3.926 Euro |
Die Lohnsteuer der Sonderzahlung beträgt 6 % der Bemessungsgrundlage: 3.926 Euro x 6 % = 235,56 Euro
Die Jahreslohnsteuer ergibt sich, indem die Lohnsteuer der laufenden Bezüge und die der Sonderzahlungen addiert werden.
Berechnung | Wie viel? | Was? |
---|---|---|
2.824,11 Euro | Lohnsteuer für laufende Bezüge | |
plus | 235,56 Euro | Lohnsteuer für Sonderzahlungen |
ergibt | 3.059,67 Euro | Jahreslohnsteuer |
Zieht man nun die während des Jahres bereits einbehaltene Lohnsteuer ab, so kommt man zur Lohnsteuernachforderung.
Berechnung | Wie viel? | Was? |
---|---|---|
3.059,67 Euro | Jahreslohnsteuer | |
minus | 973,68 Euro (81,14 Euro x 12) | bereits bezahlte Lohnsteuer für laufende Bezüge |
minus | 166,51 Euro | bereits bezahlte Lohnsteuer für Sonderzahlungen |
ergibt | 1.919,48 Euro | Steuernachforderung |
Daraus ergibt sich also eine Steuernachforderung 1.919,48 Euro für das gesamte Kalenderjahr 2024. Sollte die Angestellte in diesem Beispiel noch weitere Ausgaben bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend machen können, wird die Steuernachforderung im entsprechenden Ausmaß kleiner.
© 2024 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0