Lohnsteuer-Senkung: So kommen alle zu ihrem Geld
Bis zu 350 Euro im Jahr ersparen sich Beschäftigte durch die Senkung der Lohnsteuer. Betriebe sollen die Ersparnis mit der Lohnabrechnung weitergeben.
Erich L. erhält jeden Monat eine unterschiedlich hohe Provision. Wie sein:seine Arbeitgeber:in sie berechnet, kann er nicht nachvollziehen – auch die Geschäftszahlen kennt er nicht.
Damit ist er nicht allein: Viele Provisionsvereinbarungen sind unklar formuliert. Für Beschäftigte ist es dann schwer, ihre Ansprüche zu überprüfen und durchzusetzen.
Tipp
Vereinbaren Sie die Kriterien für Ihre Provision klar, nachvollziehbar und schriftlich.
Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob Ihr:Ihre Arbeitgeber:in die Provision einseitig ändern oder ganz streichen kann. Vorsicht auch bei Klauseln, die lediglich auf eine spätere Provisionsvereinbarung verweisen.
Unterschreiben Sie den Dienstvertrag erst, wenn die Berechnung und Auszahlung der Provision schriftlich geregelt sind.
Beachten Sie außerdem Verfallsklauseln im Kollektiv- oder Dienstvertrag. Fordern Sie offene Provisionen im Zweifel sofort schriftlich ein – sonst kann Ihr Anspruch verloren gehen.
Bei Krankheit, Urlaub oder Dienstfreistellung steht Ihnen grundsätzlich der Durchschnitt Ihrer Provisionen zu.
© 2026 AK Steiermark | Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz, +43 5-7799-0