Homeoffice wird steuerlich erstmals berücksichtigt
Für Homeoffice gibt es beim Steuerausgleich automatisch einen Freibetrag bis zu 300 Euro. Es können auch Kosten für Laptops berücksichtigt werden.
Die kalte Progression, also die schleichende Steuererhöhung, weil Einkommenssteigerungen in höhere Steuersätze fallen, ist mit dem Jänner Geschichte. Ein Durchschnittsverdienst erhöht sich um 27 Euro im Monat.
Jahreslang hatten die Arbeiterkammer, der Gewerkschaftsbund und andere Institutionen kritisiert, dass der Staat von den oft in harten Verhandlungen mit der Wirtschaft errungenen Lohn- und Gehaltssteigerungen mehr profitiert als ihm zusteht. Durch die Inflation und das "progressiv" gestaltete Steuersystem – je mehr man verdient, desto höher auch der Steuersatz – passierte es, dass man sich trotz höherer Löhne und Gehälter weniger leisten konnte als zuvor.
"Dieses benachteiligende System der schleichenden Steuerhöhung ist seit Jänner 2023 umgestellt", sagt AK-Steuerexperte Bernhard Koller. Ab heuer wird die Inflation vom Zeitraum Juli bis Juni im Lohnsteuersystem zu zwei Drittel automatisch durch höhere Tarifstufen und Absetzbeträge berücksichtigt, das restliche Drittel wird jährlich mit eigenen Schwerpunkten im Steuersystem verteilt.
So werden heuer die ersten beiden Steuerstufen und die Absetzbeträge (z.B. für Alleinerziehende und Alleinverdienende) zusätzlich erhöht, was besonders den unteren Einkommensgruppen zugutekommt. Zusätzlich kommt dazu, dass auch die dritte steuerpflichtige Tarifstufe der Einkommenssteuer in zwei Schritten auf 40 Prozent gesenkt wird.
Koller: "Verdient jemand das Medianeinkommen von knapp 2.800 Euro zahlt man seit Jänner monatlich um 27 Euro weniger Steuer als im Vorjahr." Für mittlere Einkommen summiert sich die Steuerersparnis im Jahr auf 300 bis 500 Euro.
Für jene im Steuersystem, die aufgrund des geringen Verdienstes von weniger als 11.000 Euro im Jahr keine Steuer zahlen, gibt es die sogenannte Negativsteuer, die eigentlich eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen ist. Hier wurde für das Jahr 2022 ein zusätzlicher Teuerungsbonus von 400 Euro geschaffen, sodass es nun bis zu 1.610 Euro gibt. AK-Experte Koller: "Dieses Geld bekommt man aber nur im Nachhinein durch eine selbst beantragte Arbeitnehmerveranlagung."
Wer sich beim Ausfüllen der Formulare für den Steuerausgleich unsicher fühlt, sollte sich einen Termin bei den AK-Steuerspartagen im März sichern. Die AK tourt mit ihren Steuerfachleuten durch die ganze Steiermark und unterstützt bei der Arbeitnehmerveranlagung. Durch die Berücksichtigung aller Einsparmöglichkeiten gibt es im Schnitt 850 Euro von der Steuer zurück, in Einzelfällen können es bis zu mehrere tausend Euro Rückzahlung sein, sagt Koller.
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