Strafandrohung vom Finanzamt ist ein Irrtum
Mit Beschwerden über das Finanzamt sieht sich die AK-Steuerabteilung konfrontiert. Auslöser sind Bescheide mit "Androhung einer Zwangsstrafe".
Die Arbeitnehmerveranlagung kann wie bisher über ein Papierformular oder online über FinanzOnline gemacht werden. Für zweiteres gelten zwar die bisherigen Zugangsdaten weiter, aber allein damit kann man sich nicht mehr einloggen. Für den Zugang zu FinanzOnline stehen künftig zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Mit der ID Austria kann man elektronisch seine Identität nachweisen. Dafür müssen Nutzerinnen und Nutzer sich behördlich zu diesem Service anmelden. Danach können mit den ID Austria-Zugangsdaten und einem Smartphone zahlreiche Behördenwege wie Wohnsitz ändern, Briefwahlkarten beantragen, SV-Auszüge elektronisch anfordern, elektronische Signaturen vergeben, e-Ausweise ablegen oder sich bei FinanzOnline einloggen. Infos zur ID Austria
Für alle, die (noch) keine ID Austria verwenden, wird zusätzlich eine 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) für FinanzOnline angeboten. Eine 2FA soll für mehr Sicherheit sorgen und wird auch bei anderen Diensten, wie Online-Banking genutzt. Es wird ein zusätzlicher Bestätigungscode benötigt, den man übers Smartphone erhält. Hierfür wird eine sogenannte Authenticator-App benötigt. Infos zur 2-Faktor-Authentifizierung
Bitte unbedingt beachten: Die AK Steiermark ist keine Registrierungsstelle für die ID Austria und kann keine technischen Fragen rund um die ID Austria oder 2-Faktor-Authentifizierung beantworten. Gibt es Probleme bei der Einrichtung oder weitere Fragen, sollen sich Nutzerinnen und Nutzer bitte direkt an die entsprechenden Serviceeinrichtungen wenden.
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